Niedersachsen klar Logo

3G-Regel im Amtsgericht Bad Iburg

Gesundheitsschutz hat oberste Priorität


Presse Amtsgericht Bad Iburg
21.12.2021 - Pressestelle -

BAD IBURG. Seit dieser Woche gilt auch im Amtsgericht Bad Iburg die 3G-Regel. Der Zutritt ist nur geimpften, genesenen oder (negativ) getesteten Personen erlaubt. Als Nachweis ist ein Impfzertifikat, Genesenennachweis oder ein höchstens 24 Stunden alter negativer Corona-Test auf Basis eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Labortests sowie ein Lichtbildausweis vorzuzeigen.

Der Zutritt zu einzelnen Gerichtsverhandlungen kann im Einzelfall von der Vorsitzenden Richterin oder dem Vorsitzenden Richter abweichend geregelt werden.

Unabhängig von der 3G-Regel sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, im Gericht eine FFP2-Maske zu tragen (vergl. Presseinformation Nr. 21/2021 vom 01.12.2021).

Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts: „Wir gehen davon aus, dass wir durch 3G die Infektionsgefahr sowohl für die Besucherinnen und Besucher als auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich senken können. Die Gesundheit aller Beteiligten hat für uns oberste Priorität. Selbstverständlich werden aber nach wie vor die Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger bearbeitet – gegebenenfalls telefonisch, schriftlich oder soweit möglich auch online.“

Weitere Informationen zur Erreichbarkeit des Amtsgerichts und zum Infektionsschutz finden Sie auf unserer Homepage.


Artikel-Informationen

erstellt am:
21.12.2021
zuletzt aktualisiert am:
22.12.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln