Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2)
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Corona-Virus: Wichtige Informationen für Rechtsuchende, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Für das Amtsgericht Bad Iburg hat die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher, der Verfahrensbeteiligten und der Bediensteten oberste Priorität.
Deshalb gelten im Amtsgericht folgende Infektionsschutzmaßnahmen:
1. Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Gleiches gilt, wenn gegen Sie amtliche Quarantäne angeordnet wurde. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt zu uns auf.
2. Bitte nehmen Sie auch dann telefonischen Kontakt auf, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder ein sonstiges Anliegen haben und Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen.
3. Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, im Gebäude eine FFP2-Maske zu tragen.
Über das Tragen der Mund-Nasen-Maske und den einzuhaltenden Standard während der Verhandlungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.
4. Bitte halten Sie die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen ein. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich und im Zeugenwarteraum zur Verfügung.
Stand: 30.05.2022