Das Schöffenamt bei Gerichten
Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht bereits seit über 140 Jahren die Beteiligung von Schöffinnen und Schöffen in der Strafjustiz vor.
Schöffinnen und Schöffen werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts, des erweiterten Schöffengerichts und des Jugendschöffengerichts eingesetzt. Das Schöffengericht und das Jugendschöffengericht sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei Schöffinnen oder Schöffen besetzt. Das erweiterte Schöffengericht tagt mit zwei Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern und zwei Schöffinnen oder Schöffen.
Beim Amtsgericht Bad Iburg sind zur Zeit sechs Hauptschöffinnen und Hauptschöffen, vier Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen, je drei Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sowie je vier Jugendhilfsschöffinnen und Jugendhilfsschöffen tätig. Sie sind bis 2023 gewählt.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Berufen werden können Personen, die nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens einem Jahr in der betreffenden Gemeinde leben. In Erwachsenenstrafsachen werden Schöffen aus einer Vorschlagsliste der Gemeinde gewählt, in Jugendstrafsachen beruht ihre Wahl auf einem Vorschlag des Jugendhilfeausschusses.
Schöffinnen und Schöffen wirken in der Hauptverhandlung bei allen wichtigen Entscheidungen mit und zwar gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.
Mehr Informationen zum Schöffenamt finden Sie hier.