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Aushänge an der Gerichtstafel

Die hier erfolgten Veröffentlichungen der Aufgebote betreffen derzeit nur Aufgebote der Nachlassgläubiger und dienen Ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im Bundesanzeiger und ggf. in der örtlichen Tageszeitung.


Alle Angaben ohne Gewähr!


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Aufgebot

Amtsgericht

Bad Iburg

13 II 7/24

14.02.2024

In der Aufgebotssache

Land Niedersachsen vertr. d. d. Nds. Landesamt für Bau und Liegenschaften, Peterstraße 44, 26121 Oldenburg (Oldenburg), Geschäftszeichen: BL2512-11721-0033/23OL

- Antragsteller -

hat die Antragstellerin als Erbin das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern hinsichtlich des Nachlasses des Hans-Jürgen Helmut Mattinger, geboren am 21.01.1954 in Münster, verstorben am 13.11.2022 in Georgsmarienhütte, zuletzt wohnhaft gewesen in in 49196 Bad Laer, Bielefelder Straße 38 beantragt.

Die Gläubiger des vorbezeichneten Nachlasses werden gemäß §§ 434, 458, 459 FamFG aufgefordert,

spätestens bis zum 10.06.2024

ihre Rechte als Nachlassgläubiger bei dem Amtsgericht Bad Iburg, Schloss, 49186 Bad Iburg anzumelden, da sie andernfalls von der Erbin Befriedigung nur insoweit verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt.

Bentrup

Rechtspflegerin


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