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Zutritt zum Amtsgericht nur noch mit FFP2-Maske

Erweiterte Maskenpflicht




Presse

01.12.2021



Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -


BAD IBURG. Ab dem 01.12.2021 sind alle Besucherinnen und Besucher des Amtsgerichts Bad Iburg verpflichtet, im gesamten Gebäude eine FFP2-Maske zu tragen.

Angesichts des aktuell sehr dynamischen Infektionsgeschehens im Südkreis sind persönliche Besuche aber auch mit FFP2-Masken leider wieder nur in reduziertem Umfang möglich. Besucherinnen und Besucher sollen das Gebäude nur betreten, wenn sie zu einem Termin geladen sind, als Zuschauer kommen, ein rechtlich besonders eilbedürftiges Anliegen haben oder einen persönlichen Termin abgestimmt haben.

Rechtlich eilbedürftig sind zum Beispiel Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Ausschlagung von Erbschaften sowie die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung.

Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts, appelliert in diesem Zusammenhang an die Bürgerinnen und Bürger: „Der Infektionsschutz ist aktuell wieder besonders wichtig. Bitte prüfen Sie vor einem Besuch unbedingt, ob es tatsächlich erforderlich ist, persönlich im Amtsgericht vorzusprechen und das Gebäude zu betreten. Rufen Sie zunächst an oder schreiben Sie uns! Viele Angelegenheiten lassen sich nach einer telefonischen oder schriftlichen Vorbereitung ohnehin schneller und effektiver erledigen als bei einem unvorbereiteten persönlichen Besuch.“

Weitere Informationen zur Erreichbarkeit des Amtsgerichts und zum Infektionsschutz finden Sie auf unserer Homepage.



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