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Zwischenbilanz nach 4 Wochen „Corona-Betrieb“

Geschäftszahlen spiegeln die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen rund um das Corona-Virus wider


Presse

20.04.2020


Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -

BAD IBURG. Seit dem 23. März arbeitet das Amtsgericht Bad Iburg in einem abgesicherten Modus. Vor Ort verhandelt und bearbeitet werden nur noch unaufschiebbare Eilsachen (vergl. Presseinformation Nr. 7/2020). In den vergangenen vier Wochen waren dies insgesamt 144 Angelegenheiten.

Im Einzelnen:

Grundbuchangelegenheiten:
Eintragung von Grundschulden: 93
Eintragung von Sicherungshypotheken: 3

Nachlassangelegenheiten:
Ausschlagungen von Erbschaften: 8

Betreuungsangelegenheiten:
Genehmigungen von Unterbringungen: 8
Genehmigungen von unterbringungsähnl. Maßnahmen: 11
Einstweilige Anordnung vorläufiger Betreuungen: 8

Familienrechtsangelegenheiten:
Einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz: 4
Genehmigungen von Unterbringungen Minderjähriger: 6

Vollstreckungsrecht:
Freigabe von gepfändeten Konten: 5

Maßnahmen nach dem Nds. Polizeigesetz (NPOG):
Ingewahrsamnahme: 1

„Diese Zahlen spiegeln“, so Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts, „durchaus die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen rund um das Corona-Virus wider.“ So sei in den vergangenen vier Wochen kein beschleunigtes Verfahren* zu verhandeln gewesen – in Zeiten von überwachten Zugangsbeschränkungen und Einkaufswagenpflicht hätten es reisende Ladendiebe wohl einfach zu schwer! Hoch sei allerdings die Zahl der genehmigten Unterbringungen psychisch kranker Menschen. „Offensichtlich ist die Zeit gerade für psychisch und demenziell erkrankte Personen besonders schwierig“, so Kirchhoff weiter.

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*
Ein beschleunigtes (Straf-) Verfahren kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft immer dann durchgeführt werden, wenn eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr zu erwarten und der Tatvorwurf mit einer überschaubaren Beweisaufnahme aufzuklären ist. Wurde der Angeklagte auf frischer Tat betroffen und festgenommen, kann er bis zur Hauptverhandlung für maximal eine Woche in Haft genommen werden. Beschleunigte Verfahren und Hauptverhandlungshaft sind beim Amtsgericht Bad Iburg bereits seit Jahren gängige Praxis. Sie werden besonders häufig bei (reisenden) Ladendieben durchgeführt.


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