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Zwischenbilanz nach 2 Wochen eingeschränktem Geschäftsbetrieb

Amtsgericht in Zeiten von Corona voll handlungsfähig


Presse

06.04.2020


Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -

BAD IBURG. Seit dem 23. März arbeitet das Amtsgericht Bad Iburg in einem abgesicherten Modus. Vor Ort verhandelt und bearbeitet werden nur noch unaufschiebbare Eilsachen (vergl. Presseinformation Nr. 7/2020). In den ersten beiden Wochen waren dies insgesamt 75 Angelegenheiten, die in der gewohnt zuverlässigen Art und Weise erledigt wurden. Im Einzelnen:

Grundbuchangelegenheiten:
Eintragung von Grundschulden: 51
Eintragung von Sicherungshypotheken: 1

Nachlassangelegenheiten:
Ausschlagungen von Erbschaften: 3

Betreuungsangelegenheiten:
Genehmigungen von Unterbringungen: 3
Genehmigungen von unterbringungsähnl. Maßnahmen: 6
Einstweilige Anordnung vorläufiger Betreuungen: 1

Familienrechtsangelegenheiten:
Einstweilige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz: 3
Genehmigungen von Unterbringungen Minderjähriger: 3

Vollstreckungsrecht:
Freigabe von gepfändeten Konten: 3

Maßnahmen nach dem Nds. Polizeigesetz (NPOG):
Ingewahrsamnahme: 1

Zusätzlich zu den aufgeführten Eilverfahren werden auch alle übrigen anhängigen Verfahren soweit möglich gefördert und bearbeitet. Nur ein Teil der Kolleginnen und Kollegen ist vor Ort, die übrigen arbeiten im Homeoffice. „Mit diesem Modell ist das Amtsgericht Bad Iburg bislang gut in der Lage, seine Kernaufgaben auch in diesen schwierigen Zeiten zu bewältigen“, so die Direktorin des Amtsgerichts Susanne Kirchhoff. Darüber hinaus seien die Zahlen aber noch wenig belastbar. So bleibe beispielsweise abzuwarten, ob infolge der Kontaktbeschränkungen mehr Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz eingehen oder auch ob tatsächlich vermehrt Anträge zur Genehmigung von Zwangsmaßnahmen in Betreuungs- und Familienverfahren gestellt werden.

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