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Wir schützen Sie. Schützen Sie uns!

Aktuelle Hinweise zur COVID-19-Pandemie, zum Dienstbetrieb und zum Infektionsschutz


BAD IBURG. Das Amtsgerichtsgebäude ist montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr für persönlich abgesprochene Termine und für Gerichtsverhandlungen geöffnet.

Darüber hinaus ist das Amtsgericht ist wie folgt zu erreichen:

Telefon: 05403 7302-0 oder direkt über die Durchwahlnummer.

Mo - Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr; Mo - Do: 14:00 bis 15:30 Uhr

Persönliche Termine sind – von besonderen Eilfällen abgesehen – nur nach telefonischer Absprache möglich. Allgemein bittet Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts, weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen schriftlich oder telefonisch an das Amtsgericht zu richten. „Bitte unterstützen Sie uns und vermeiden Sie alle nicht unbedingt notwendigen Besuche! Rufen Sie in jedem Fall an, bevor Sie persönlich vorbeikommen!“ appelliert Kirchhoff. „Die COVID-19-Pandemie erfordert nach wie vor besondere Schutzmaßnahmen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und erste Erfolge bei der Eindämmung des Corona-Virus nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auch telefonisch gerne weiter.“


Für alle Besucherinnen und Besucher gelten im Amtsgericht ab sofort folgende

Infektionsschutzmaßnahmen:


  1. Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt zu uns auf.

  2. Bitte nehmen Sie auch dann telefonischen Kontakt auf, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder ein sonstiges Anliegen haben und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen.

  3. Alle Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligten müssen beim Betreten des Gerichts ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das Formular steht auch auf unserer Homepage zur Verfügung. Sie können sehr zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, wenn Sie das entsprechende Formular bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen.

  4. Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, im Gebäude einen (eigenen) Mund-Nasen-Schutz (MNS-Maske) zu tragen. Über das Tragen einer Maske während der Verhandlungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

  5. Zusätzlich haben Besucherinnen und Besucher den in der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona Pandemie vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Erfahrungsgemäß wird der Mindestabstand beim Betreten des Gebäudes und der Sitzungssäle häufig missachtet. Bitte seien Sie in diesen Situationen besonders aufmerksam.

  6. Bitte betreten Sie das Amtsgericht erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Vermeiden Sie Wartezeiten im Gebäude.

  7. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich zur Verfügung.

Sämtliche Schutzmaßnahmen gelten in gleichem Umfang selbstverständlich auch für die Bediensteten des Amtsgerichts, wie Kirchhoff betont: In dieser außergewöhnlichen Zeit kann es nur ein Motto geben: „Wir schützen Sie. Schützen Sie uns!“

Weitere Hinweise für Rechtssuchende finden Sie hier.

Weitere Hinweise für Rechtsanwälte finden Sie hier.

Kontaktformular für Besucher

Kontaktformular für Besucher des Amtsgerichts

 
(PDF, 0,22 MB)

Hinweise Corona allgemein

Infektionsschutzmaßnahmen

  Hinweise zum Umgang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2)
(PDF, 0,02 MB)

Schmuckgrafik Bildrechte: MJ: Freigabe nur für Justizbehörden

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