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Corona-Virus: Wichtige Informationen für Rechtsuchende, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Erreichbarkeit

Das Amtsgerichtsgebäude ist montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr für persönlich abgesprochene Termine und für Gerichtsverhandlungen geöffnet.

Darüber hinaus ist das Amtsgericht wie folgt zu erreichen:

Telefon: 05403 7302-0

Mo - Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr; Mo - Do: 14:00 bis 15:30 Uhr

Während dieser Zeiten können in besonders eiligen und fristgebundenen Angelegenheiten (z. B. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Ausschlagung von Erbschaften sowie die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung) auch persönliche Termine abgesprochen werden.

Fax: 05403 7302-100

Post: Unser Nachtbriefkasten wird regelmäßig geleert.

Elektronisch: Per DE-Mail und über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach.


Infektionsschutz:

Für das Amtsgericht Bad Iburg hat die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher, der Verfahrensbeteiligten und der Bediensteten oberste Priorität. Deshalb gilt im Amtsgericht folgendes:

  1. Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt zu uns auf.

  2. Bitte nehmen Sie auch dann telefonischen Kontakt auf, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder ein sonstiges Anliegen haben und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen.

  3. Alle Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligten müssen beim Betreten des Gerichts ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das Formular ist Ladungen beigefügt und steht hier zum Download bereit. Sie können sehr zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, wenn Sie das entsprechende Formular bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen.

  4. Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, im Gebäude einen (eigenen) Mund-Nasen-Schutz (MNS-Maske) zu tragen. Über das Tragen einer Maske während der Verhandlungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

  5. Zusätzlich haben Besucherinnen und Besucher den in der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

    Erfahrungsgemäß wird der Mindestabstand beim Betreten des Gebäudes und der Sitzungssäle häufig missachtet. Bitte seien Sie in diesen Situationen besonders aufmerksam.

  6. Bitte betreten Sie das Amtsgericht erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Vermeiden Sie Wartezeiten im Gebäude.

  7. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich zur Verfügung.


Weitere Hinweise zum Umgang mit dem mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) finden Sie hier.


Icon, zwei Personen mit Nase-Mund-Schutzmasken Bildrechte: MJ: Freigabe nur für Justizbehörden
Kontaktformular für Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte

Das derzeit auszufüllende Kontaktformular kann bereits vor Ihrem Besuch heruntergeladen und ausgefüllt mitgebracht werden.

 
(PDF, 0,22 MB)

Hinweise zum Umgang mit dem mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2)

  Hinweise zum Umgang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2)
(PDF, 0,02 MB)

  Bildrechte: I. Rosenzweig
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