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Persönliche Vorsprache nur noch in reduziertem Umfang möglich

Amtsgerichtsbesuch in Corona-Zeiten




Presse

06.11.2020



Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -


BAD IBURG. Die anhaltende Corona-Pandemie und das (wieder) sehr dynamische Infektionsgeschehen beeinflussen auch die Arbeitsweise und die Abläufe des Amtsgerichts Bad Iburg. Das Gericht ist weiter zu den üblichen Zeiten geöffnet. Um die empfohlenen Schutzmaßnahmen wie etwa den Mindestabstand realisieren zu können, sind persönliche Besuche im Amtsgericht aber nur noch in reduziertem Umfang möglich.

Besucherinnen und Besucher dürfen das Gebäude nur noch betreten, wenn sie zu einem Termin geladen sind oder ein rechtlich besonders eilbedürftiges Anliegen haben. Zuschauerinnen und Zuschauer werden eingelassen, solange entsprechende (wenige) Plätze in den Sälen frei sind.

Rechtlich eilbedürftig sind zum Beispiel Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Ausschlagung von Erbschaften sowie die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung.

Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts, appelliert in diesem Zusammenhang an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte prüfen Sie vor einem Besuch unbedingt kritisch, ob es tatsächlich erforderlich ist, persönlich im Amtsgericht vorzusprechen und das Gebäude zu betreten. Rufen Sie zunächst an oder schreiben Sie uns! Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass sich viele Angelegenheiten nach einer telefonischen oder schriftlichen Vorbereitung sogar schneller und effektiver erledigen lassen als bei einem unvorbereiteten persönlichen Besuch!“

Weitere Informationen zur Erreichbarkeit des Amtsgerichts und zum Infektionsschutz finden Sie auf unserer Homepage.



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