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Studentenpraktikum

Wir freuen uns auf Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften, die beim Amtsgericht Bad Iburg ihre praktische Studienzeit absolvieren.

Die praktische Studienzeit ist in Niedersachsen geregelt in der Verordnung zum Nds. Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) vom 02.11.1993 (Nds. GVBl. S. 561) zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.09.2009 (Nds. GVBl. 354).

Sie können das vierwöchige Praktikum jeweils in den Semesterferien (Frühjahr und Herbst) absolvieren. Die genauen Termine stimmen wir gerne mit Ihnen ab. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn des Praktikums mindestens das zweite Fachsemester abgeschlossen haben.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung – gerne per Mail - direkt an das Amtsgericht Bad Iburg. Ansprechpartner ist Herr Wolfgang Turrek (Telefon: 05403 7302 163; Mail: agibg-poststelle@justiz.niedersachsen.de ).

Bitte fügen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung bei und geben Sie den gewünschten Praktikumszeitraum an.

Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbung abhängig vom Fachsemester vergeben.

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