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Strafverhandlung im abgesicherten Modus: Infektionsschutzmaßnahmen auch im Gerichtssaal

Schöffengericht verurteilt 22jährigen aus Bad Rothenfelde wegen Diebstahls und anderer Delikte zu Freiheitsstrafe auf Bewährung


Presse

21.04.2020


Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -

BAD IBURG. Das Schöffengericht hat gestern, 20.04.2020, einen 22-Jährigen aus Bad Rothenfelde wegen Diebstahls in Tateinheit mit fahrlässiger Köperverletzung unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten sowie wegen Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Der 22-Jährige muss zudem 100 Stunden gemeinnützige Dienste und Schadenswiedergutmachung leisten sowie eine ambulante Alkohol-/Drogenentwöhnungstherapie absolvieren.

Der alkohol- und drogenabhängige Angeklagte, der strafrechtlich bereits mehrfach in Erscheinung getreten ist, entwendete im Mai 2019 in einem Supermarkt in Dissen eine Flasche Korn. Bei seiner Verfolgung stürzte eine Kassiererin und verletzte sich leicht. Im August 2019 beleidigte der Angeklagte zwei Polizeibeamten u.a. mit den Worten „Scheiß Bullen!“ Im Januar 2020 trat der Angeklagte, nachdem ihm sein Schlüssel im Türschloss abgebrochen war, den Glaseinsatz der Haustür zu seiner Mietwohnung ein. Bei den Taten stand der Angeklagte stets unter erheblichen Alkoholeinfluss.

Nachdem der Angeklagte zum ursprünglich für den 17.02.2020 geplanten Hauptverhandlungstermin unentschuldigt ferngeblieben war, erließ das Schöffengericht Haftbefehl, der am 03.03.2020 vollstreckt werden konnte. Seitdem befand sich der Angeklagte in Hauptverhandlungshaft in der JVA Vechta.

Da Haftsachen wegen der damit verbundenen Freiheitsentziehung immer beschleunigt zu bearbeiten sind, musste die Strafverhandlung jetzt trotz und während der aktuellen Covid19-Pandemie stattfinden. Das Amtsgericht Bad Iburg hatte jedoch - zusätzlich zu den ohnehin angewendeten Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts - umfangreiche weitere Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen, um die Gesundheit aller Beteiligten bestmöglich zu schützen und die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Den Verfahrensbeteiligen und Zuschauern wurden Sitzplätze abweichend von der sonst üblichen Sitzordnung so zugewiesen, dass ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden konnte. Die Richter auf der Richterbank wurden durch Plexiglasscheiben voneinander getrennt, die Zahl der Zuschauerplätze stark reduziert. Außerdem mussten alle Beteiligten und Zuschauer ihre Kontaktdaten im Gericht hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts schnell erreicht werden können.


Die Fotos zeigen eine der neu installierten Plexiglasabtrennungen an der Richterbank und die ausgedünnten Stuhlreihen im Zuschauerbereich im Saal 126.


  Bildrechte: AG BAD IBURG
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