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Strafverhandlung gegen den verantwortlichen Geschäftsführer und weitere Mitarbeiter am 29.08.2022

Schlachthof Bad Iburg


BAD IBURG. Das Amtsgericht Bad Iburg verhandelt am 29.08.2022 um 9:00 Uhr (Saal 126) gegen den ehemaligen Geschäftsführer und fünf weitere Mitarbeiter des Schlachthofs in Bad Iburg wegen Verstoßes gegen § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz.

Die sechs Angeklagten sollen im August und September 2018 mehrere Rinder angenommen und abgefertigt haben, die infolge von Verletzungen und/oder Erkrankungen nicht mehr transportfähig und deshalb bei Ankunft am Schlachthof nicht mehr in der Lage gewesen seien, das Transportfahrzeug selbständig zu verlassen. Zusammen mit den gesondert verfolgten und teilweise bereits rechtskräftig verurteilten Fahrern der Tiertransporte sollen die Angeklagten zunächst versucht haben, die Rinder durch Schubsen und Ziehen am Schwanz, teilweise auch durch Elektroschocks oder andere massive Gewalt zum Aufstehen zu bewegen. Wenn dies misslang, hätten sie die Tiere mittels einer Seilwinde vom Fahrzeug gezogen, wobei sie, so der Anklagevorwurf, die Schmerzen und Leiden der Tiere mindestens billigend in Kauf genommen haben sollen.

Angeklagt sind insgesamt 72 Fälle, an denen die Angeklagten unterschiedlich häufig beteiligt waren. Dem verantwortlichen Geschäftsführer wird die Beteiligung in 60 Fällen vorgeworfen, drei weiteren Mitarbeitern an jeweils drei Fällen. Die übrigen Mitarbeiter sollen an jeweils 14 und 13 Fällen sowie an einem Fall beteiligt gewesen sein.

Dem verantwortlichen Geschäftsführer sowie zwei Mitarbeitern wird darüber hinaus ein Verstoß gegen § 22 Absatz 1b Tierische-Lebensmittel-Hygieneverordnung vorgeworfen. Auf Anweisung des Geschäftsführers sollen die Mitarbeiter in 10 Fällen auch bereits tot angelieferte Kühe in den Schlachthof gezogen haben, dort „geschlachtet“ und das Fleisch als Lebensmittel verkauft haben. Dabei sei ihnen bekannt gewesen, dass sie das Fleisch dieser toten Tiere nicht hätten verkaufen dürfen, sondern hätten entsorgen müssen.

Auslöser für die Strafverfahren waren heimliche Videoaufnahmen vom Anlieferungsbereich des Schlachthofes durch Tierschützer im August / September 2018.

Neben den üblichen Beteiligten ist eine Sachverständige geladen.

Akkreditierungsverfahren

Da sich für das Strafverfahren am 29.08.2022 ein großes Interesse der Öffentlichkeit und von Medienvertretern abzeichnet, wird das Amtsgericht Bad Iburg für die Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe durchführen.

Die Akkreditierung findet von Dienstag, 23.08.2022 ab 9.00 Uhr bis Mittwoch, 24.08.2022, 9:00 Uhr statt.

Es werden folgende Gruppen gebildet, für die die jeweils angegebene Anzahl von Sitzplätzen reserviert wird:

Gruppe 1 Nachrichtenagenturen: 1 Platz

Gruppe 2 TV: 1 Platz öffentlich-rechtliche Sender, 1 Platz private Sender

Gruppe 3 sonstige Presse: 4 Plätze

Innerhalb der Gruppen wird die Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche für die jeweilige Gruppe vorgenommen. Dies gilt auch für die Untergruppen in Gruppe 2. Gehen für Gruppe 1 oder 2 weniger gültige Akkreditierungen ein, als für das Kontingent vorgesehen, werden die Sitzplätze der Gruppe 3 (sonstige) zugeschlagen.

Kameraleuten und Fotograf*innen ist ein kurzer Aufenthalt – ohne Sitzplatz - vor Beginn und bei Aufruf der Sache für die Bildberichterstattung im üblichen Rahmen gestattet. Die Anwesenheit wird nicht auf das Sitzplatzkontingent angerechnet. Eine Begrenzung der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Fotograf*innen aus Infektionsschutzgründen bleibt vorbehalten.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden verwiesen, die dieser Pressemitteilung beigefügt ist.

Presse- und Medienvertreter*innen können sich ausschließlich per Mail (susanne.kirchhoff@justiz.niedersachsen.de) akkreditieren. Bitte fügen Sie der Mail die Kopie eines gültigen Presseausweises/Dienstausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung bzw. eines anderweitigen Nachweises der redaktionellen Pressetätigkeit bei. Auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet.

In eigener Sache:

Liebe Pressevertreterinnen und Pressevertreter!

Für die Strafverhandlung am 29.08.2022 haben wir unseren größten Sitzungssaal vorgesehen.

Im Rahmen seiner sitzungspolizeilichen Befugnisse hat der Vorsitzende entschieden, dass alle Zuschauerinnen und Zuschauer sowie die Pressevertreterinnen und Pressevertreter verpflichtet sind, im Saal eine (eigene) medizinische Mund-Nasen-Maske (sogenannte OP-Maske oder Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Gesichtsschilde ersetzen die Maske nicht. Den Beteiligten ist es gestattet, ihre Maske nach Einnehmen ihres Sitzplatzes abzulegen.

Das Akkreditierungsverfahrens mit Sitzplatzvergabe dient unter diesen Bedingungen deshalb sowohl dem Infektionsschutz als auch dazu, Ihnen im Vorfeld Planungssicherheit zu geben.

Bitte helfen Sie sich gegenseitig und sprechen Sie sich– soweit irgend möglich - untereinander ab. Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird nach Abschluss gesondert über unseren Verteiler und auf unserer Homepage bekanntgegeben.

Am Tag der mündlichen Verhandlung stehen für alle Pressevertreter*innen, die nicht persönlich teilnehmen können oder wollen, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Und last but not least: Bitte melden Sie sich, wenn Sie weitere Informationen benötigen und/oder Rückfragen haben.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.08.2022

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