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Strafverhandlung gegen den Schweinezüchter am 29. Juni 2022

300 tote Schweine in Hilter aTW


BAD IBURG. Das Amtsgericht Bad Iburg verhandelt am 29. Juni 2022 um 9:00 Uhr gegen einen Schweinezüchter aus Hilter wegen Verstößen gegen § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz und gegen § 13a des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes.

Der 65-jährige Angeklagte soll im Juni 2021 auf seinem Hof in Hilter aTW 300 Schweine zur Mast eingestallt haben, sie jedoch anschließend über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten nicht gefüttert haben. 296 Schweine verhungerten, die Kadaver verblieben im Stall. Vier noch lebende Schweine mussten nach Entdecken der Tat notgetötet werden.

Dem Züchter sei, so der Anklagevorwurf, bewusst gewesen, dass die unterlassene Fütterung bei den Tieren zu erheblichen Schmerzen und Leiden führte, die er jedenfalls billigend in Kauf genommen habe.

Neben den üblichen Beteiligten sind zwei Tierärzte des Landkreises Osnabrück als Zeugen und ein Psychiater als Sachverständiger geladen.

Interessierte Medienvertreter dürfen – nach vorheriger Anmeldung (gerne per Mail) - vor Beginn der Verhandlung für 15 Minuten im Saal 126 filmen und fotografieren.

Das Gericht darf bei seinem Einzug gefilmt und fotografiert werden. Abbildungen des Angeklagten sind mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln").

Bild- und Tonaufnahmen nach der Verhandlung und außerhalb des Verhandlungssaales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch die Direktorin des Amtsgerichts gestattet.

Bitte beachten Sie, dass in Saal 126 nur eine begrenzte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht. Ein Akkreditierungsverfahren ist zurzeit nicht beabsichtigt, bleibt jedoch vorbehalten.

Kameraleuten und Fotografen ist ein kurzer Aufenthalt - ohne Sitzplatz - vor Beginn und bei Aufruf für die Bildberichterstattung im üblichen Rahmen gestattet. Das Amtsgericht behält sich vor, die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Kameraleute und Fotografen aus Infektionsschutzgründen zu begrenzen.

Ob von den Zuschauerinnen und Zuschauern während der Verhandlung eine FFP2-Maske zu tragen ist, entscheidet der Vorsitzende am Sitzungstag.



Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2022

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