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Schöffengericht Sitzung am 30.11.2020


Presse

25.11.2020



Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -



Terminvorschau für die Presse

- Öffentliche Sitzungen des Schöffengerichts -

Termin:

30.11.2020

Saal 126


09.00 Uhr







10:20 Uhr











Vor dem Schöffengericht wird gegen einen 35jährigen Angeklagten aus Georgsmarienhütte wegen verschiedener Internetdelikte verhandelt. Ihm werden Datenhehlerei, Geldwäsche und Betrug vorgeworfen. Zwischen Ende 2018 und Sommer 2019 soll der Angeklagte sich mit zuvor ausgespähten Daten Zugang zu Onlinekonten verschafft haben und Gelder von zuvor gehackten Onlinekonten über sein Konto weitergeleitet haben, um deren Herkunft zu verschleiern. Außerdem soll er nicht existente Ferienwohnungen bei ebay-Kleinanzeigen angeboten haben.

Neben den üblichen Beteiligten ist ein Zeuge geladen.


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Einem 48 Jahre alten Angeklagten aus Halle / Westf. wird sexuelle Nötigung zum Nachteil seiner Ehefrau vorgeworfen. Tatzeit: 09.04.2020; Tatort: Georgsmarienhütte.

Zu dieser Verhandlung sind zwei Zeugen geladen.



Stand: 25.11.2020

Während der aktuellen COVID-19 Pandemie hat die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher, der Verfahrensbeteiligten und der Bediensteten für das Amtsgericht Bad Iburg oberste Priorität – auch im Sitzungssaal. Deshalb können wir für die Verhandlungen am 30.11.2020 maximal fünf Zuschauerplätze zur Verfügung stellen.

Es gelten folgende Infektionsschutzmaßnahmen:

1. Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Gleiches gilt, wenn gegen Sie amtliche Quarantäne angeordnet wurde. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt zu uns auf.

2. Bitte nehmen Sie auch dann telefonischen Kontakt auf, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder ein sonstiges Anliegen haben und sich in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen.

3. Alle Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligten müssen beim Betreten des Gerichts ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das Formular wird Ladungen beigefügt und steht auch auf unserer Homepage (www.amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de) zur Verfügung. Sie können sehr zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, wenn Sie das entsprechende Formular bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen.

4. Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, im gesamten Gebäude einen (eigenen) Mund-Nasen-Schutz (MNS-Maske) zu tragen. Gesichtsschilde ersetzen den Mund-Nasen-Schutz nicht. Über das Tragen einer Maske während der Verhandlungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

5. Alle Besucherinnen und Besucher haben im gesamten Gebäude einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Erfahrungsgemäß wird der Mindestabstand beim Betreten des Gebäudes und der Sitzungssäle häufig missachtet. Bitte seien Sie in diesen Situationen besonders aufmerksam.

6. Bitte betreten Sie das Amtsgericht erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Vermeiden Sie Wartezeiten im Gebäude.

7. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich zur Verfügung.

8. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn bei Ihnen binnen vierzehn Tagen nach einem Besuch im Amtsgericht eine Infektion mit COVID-19 festgestellt wird und hinterlassen Sie dabei Ihre Kontaktdaten.





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