Niedersachsen klar Logo

Schöffengericht Sitzung am 02.11.2020



Presse

29.10.2020



Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -


Terminvorschau für die Presse

- Öffentliche Sitzungen des Schöffengerichts -


Termin:

02.11.2020

09.00 Uhr

Saal 126


Vor dem Schöffengericht wird gegen eine 30jährige Angeklagte aus Hilter verhandelt. Ihr werden gewerbsmäßige Untreue und Unterschlagung vorgeworfen.

Die Angeklagte war als Arzthelferin bei einem Träger der freien Wohlfahrtspflege in Georgsmarienhütte angestellt. Im Rahmen dieser Tätigkeit nahm sie unter anderem Bargeld von Klienten entgegen, das diese als Eigenanteil für medizinische Untersuchungen zu leisten hatten. Pflichtwidrig verbuchte sie ab Ende 2018/Anfang 2019 einen Teil dieser Einnahmen nicht ordnungsgemäß sondern behielt das Geld am Ende des Tages für sich, um sich so eine längerfristig angelegte Einnahmequelle zu verschaffen.

Es sind die üblichen Beteiligten sowie sechs Zeugen zur Hauptverhandlung geladen.

Ein Fortsetzungstermin ist für den 09.11.2020, 9:00 Uhr, Saal 126 geplant.

In dieser Strafsache ist bereits am 02.03.2020 verhandelt worden. Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt, um weitere Ermittlungen durchzuführen.



Stand: 29.10.2020


Während der aktuellen COVID-19 Pandemie hat die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher, der Verfahrensbeteiligten und der Bediensteten für das Amtsgericht Bad Iburg oberste Priorität – auch im Sitzungssaal. Deshalb können wir zurzeit maximal sechs Zuschauerplätze zur Verfügung stellen.


Es gelten folgende Infektionsschutzmaßnahmen:

1. Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Gleiches gilt, wenn gegen Sie amtliche Quarantäne angeordnet wurde. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt zu uns auf.

2. Bitte nehmen Sie auch dann telefonischen Kontakt auf, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder ein sonstiges Anliegen haben und sich in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen.

3. Alle Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligten müssen beim Betreten des Gerichts ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das Formular wird Ladungen beigefügt und steht auch auf unserer Homepage (www.amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de) zur Verfügung. Sie können sehr zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, wenn Sie das entsprechende Formular bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen.

4. Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, im gesamten Gebäude einen (eigenen) Mund-Nasen-Schutz (MNS-Maske) zu tragen. Gesichtsschilde ersetzen den Mund-Nasen-Schutz nicht. Über das Tragen einer Maske während der Verhandlungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

5. Alle Besucherinnen und Besucher haben im gesamten Gebäude einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Erfahrungsgemäß wird der Mindestabstand beim Betreten des Gebäudes und der Sitzungssäle häufig missachtet. Bitte seien Sie in diesen Situationen besonders aufmerksam.

6. Bitte betreten Sie das Amtsgericht erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Vermeiden Sie Wartezeiten im Gebäude.

7. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich zur Verfügung.

8. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn bei Ihnen binnen vierzehn Tagen nach einem Besuch im Amtsgericht eine Infektion mit COVID-19 festgestellt wird und hinterlassen Sie dabei Ihre Kontaktdaten.





zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln