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Schlachthof Bad Iburg

Ankündigung der Akkreditierung für 2 Strafverhandlungen am 12.10.2020




Presse

02.10.2020



Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -


BAD IBURG. Das Amtsgericht Bad Iburg verhandelt am 12.10.2020 um 9:00 Uhr und um 10:00 Uhr gegen zwei Fahrer von Tiertransportern wegen Verstoßes gegen § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz.

Die beiden angeklagten Fahrer sollen (unabhängig voneinander) im September 2018 jeweils Rinder zum Schlachthof in Bad Iburg transportiert haben, obwohl diese infolge von Verletzungen nicht mehr transportfähig gewesen seien. Beiden Fahrern sollen die Verletzungen der Tiere bekannt gewesen sein. Sie hätten, so der Anklagevorwurf, die Schmerzen und Leiden der Tiere auf der Fahrt zum Schlachthof und beim Abladen jedenfalls billigend in Kauf genommen.

Auslöser für die Strafverfahren waren heimliche Videoaufnahmen vom Anlieferungsbereich des Schlachthofes durch Tierschützer im August / September 2018.

Akkreditierungsverfahren

Aktuell steigen auch im Landkreis Osnabrück die Corona-Infektionen wieder stark an. Deshalb können Strafverhandlungen nur unter Beachtung strenger Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Da sich für die beiden Strafverfahren am 12.10.2020 ein großes Interesse von Medienvertretern abzeichnet, wird das Amtsgericht Bad Iburg für die Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe durchführen.

Die Akkreditierung findet am Dienstag, 06.10.2020 von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.

Es werden folgende Gruppen gebildet, für die die jeweils angegebene Anzahl von Sitzplätzen reserviert wird:

Gruppe 1 Nachrichtenagenturen: 1 Platz

Gruppe 2 TV: 1 Platz öffentlich-rechtliche Sender, 1 Platz private Sender

Gruppe 3 sonstige Presse: 2 Plätze

Innerhalb der Gruppen wird die Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche für die jeweilige Gruppe vorgenommen. Dies gilt auch für die Untergruppen in Gruppe 2. Gehen für Gruppe 1 oder 2 weniger gültige Akkreditierungen ein, als für das Kontingent vorgesehen, werden die Sitzplätze der Gruppe 3 (sonstige) zugeschlagen.

Kameraleuten und Fotograf*innen ist ein kurzer Aufenthalt – ohne Sitzplatz - vor Beginn und bei Aufruf der Sache für die Bildberichterstattung im üblichen Rahmen gestattet. Die Anwesenheit wird nicht auf das Sitzplatzkontingent angerechnet. Eine Begrenzung der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Fotograf*innen aus Infektionsschutzgründen bleibt vorbehalten.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden verwiesen, die dieser Pressemitteilung beigefügt ist.

Presse- und Medienvertreter*innen können sich ausschließlich per Mail (Susanne.Kirchhoff@justiz.niedersachsen.de) akkreditieren. Bitte fügen Sie der Mail die Kopie eines gültigen Presseausweises/Dienstausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung bzw. eines anderweitigen Nachweises der redaktionellen Pressetätigkeit bei. Auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet.

In eigener Sache:

Liebe Pressevertreterinnen und Pressevertreter!

Auch oder gerade in der aktuellen Corona-Zeit ist uns Presse- und Medienberichterstattung besonders wichtig.

Vor dem Hintergrund der wieder steigenden Infektionszahlen bitten wir Sie allerdings ausdrücklich um Verständnis und Flexibilität. Die Gesundheit unserer Besucher*innen und Mitarbeiter*innen hat für uns oberste Priorität.

Im Amtsgerichtsgebäude gelten deshalb zwingend umfassende Infektionsschutz­maßnahmen:

  • Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten.

  • Gleiches gilt, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder ein sonstiges Anliegen haben und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonischen Kontakt zu uns auf.

  • Alle Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligten müssen beim Betreten des Gerichts ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das Formular steht auf unserer Homepage (www.amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de) zur Verfügung. Sie können sehr zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, wenn Sie das entsprechende Formular bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen.

  • Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, im Gebäude einen (eigenen) Mund-Nasen-Schutz (MNS-Maske) zu tragen. Über das Tragen einer Maske während der Verhandlungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

  • Zusätzlich haben Besucherinnen und Besucher den in der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

  • Erfahrungsgemäß wird der Mindestabstand beim Betreten des Gebäudes und der Sitzungssäle häufig missachtet. Bitte seien Sie in diesen Situationen besonders aufmerksam.

  • Bitte betreten Sie das Amtsgericht erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Vermeiden Sie Wartezeiten im Gebäude.

  • Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich und im Zeugenwarteraum zur Verfügung.

Ein wesentlicher Baustein Infektionsschutzkonzepts ist die Reduzierung des Publikumsverkehrs im Gerichtsgebäude.

Für die Strafverhandlung am 12.10. haben wir unseren größten Sitzungssaal vorgesehen. Es sind dort aktuell insgesamt 7 Sitzplätze vorhanden, von denen wir 5 für Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien vorgesehen haben.

Das Akkreditierungsverfahrens mit Sitzplatzvergabe dient unter diesen Bedingungen deshalb sowohl dem Infektionsschutz als auch dazu, Ihnen im Vorfeld Planungssicherheit zu geben.

Bitte helfen Sie sich in diesen außergewöhnlichen Corona-Zeiten gegenseitig und sprechen Sie sich– soweit irgend möglich - untereinander ab. Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird nach Abschluss spätestens am Mittwoch, 07.10.2020 gesondert über unseren Verteiler und auf unserer Homepage bekanntgegeben.

Am Tag der mündlichen Verhandlung werden wir für alle Pressevertreter*innen, die nicht persönlich an der mündlichen Verhandlung teilnehmen können oder wollen, nach Ende der Verhandlung zeitnah eine Pressemitteilung herausgeben und stehen selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Und last but not least: Bitte melden Sie sich, wenn Sie weitere Informationen benötigen und/oder Rückfragen haben.

Auch in Corona-Zeiten: Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!



Anlage Sitzungspolizeiliche Anordnung Schlachthof

 
(PDF, 0,43 MB)

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