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Praxistest mit dem Osnabrücker Anwaltsverein erfolgreich

Presse

08.07.2020

Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -

Sage es mir, und ich werde es vergessen.
Zeige es mir, und ich werde es vielleicht behalten.
Lass es mich tun, und ich werde es können.
(Konfuzius, † 479 v. Chr.)


Praxistest mit dem Osnabrücker Anwaltsverein erfolgreich

Mündliche Verhandlung per Videokonferenz – vielleicht noch ungewohnt aber jedenfalls unkompliziert


BAD IBURG. Gerichtsverhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 128a Zivilprozessordnung, kurz: Online-Verhandlungen, rücken im Zuge der aktuellen Corona-Pandemie zunehmend ins Blickfeld von Richtern und Rechtsanwälten – auch beim Amtsgericht Bad Iburg und beim Osnabrücker Anwaltsverein.

Dabei stellen sich allerdings auch viele Fragen: Welche technischen Anforderungen bestehen? Welche Verfahren eigenen sich besonders? Wie wird der Datenschutz eingehalten? Wie die Gerichtsöffentlichkeit hergestellt? Über diese Herausforderungen haben Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts, und Dr. Peter Backhaus, Richter am Amtsgericht, sich jetzt mit dem 2. Vorsitzenden des Osnabrücker Anwaltsvereins, Rechtsanwalt Peter Heyers, ausgetauscht – und dabei direkt auch die neue Konferenztechnik des Amtsgerichts vorgestellt.

„Videoverhandlungen bieten den Vorteil, dass die Verfahren auch in der aktuellen Pandemie und trotz der damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen zügig vorangetrieben werden können“, stellte Susanne Kirchhoff in den Vordergrund. Denn: Gericht, Kläger und Beklagte verhandeln wie gewöhnlich, allerdings ohne sich persönlich zu begegnen. Die Richter sitzen im Sitzungssaal, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden ebenso wie die Parteien via Internet zugeschaltet.

Besonders geeignet für Videokonferenzen sind ihrer Einschätzung nach mündliche Verhandlungen, die die sich im Wesentlichen auf die Erörterung von Rechtsfragen beschränken. Auch die Anhörung von Sachverständigen lasse sich mit den Mitteln der Videokonferenz äußerst zufriedenstellend durchführen.

Peter Heyers kann sich nach dem unkomplizierten und erfolgreichen Test gut vorstellen, Anträge zukünftig in geeigneten Fällen von seinem heimischen Schreibtisch aus zu stellen und möchte das Verfahren auch seinen Kolleginnen und Kollegen im Osnabrücker Anwaltsverein ans Herz legen: „§ 128a ZPO bietet ein hervorragendes Instrument für viele Verhandlungen, das der Anwaltschaft Reisezeit spart, nachhaltig ist und letztendlich viel zu spät kommt. Vielen Dank an das Amtsgericht Bad Iburg, dass es im Osnabrücker Gerichtssprengel mit uns getestet hat!“



Mündliche Verhandlungen per Videokonferenz.

Mündliche Verhandlungen in Zivil- und Familienverfahren können beim Amtsgericht Bad Iburg im Wege der Videokonferenz stattfinden.

Gemäß § 128a Zivilprozessordnung kann das Gericht Parteien und ihren Bevollmächtigten gestatten, sich während der mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlung vorzunehmen, wenn die zeitgleiche Übertragung in Bild und Ton an diesem Ort und in den Sitzungssaal erfolgt.

Gericht, Kläger und Beklagte verhandeln also wie gewöhnlich, allerdings ohne sich persönlich zu begegnen. Die Richter*innen sitzen im Sitzungssaal, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden ebenso wie die Parteien per Internet zugeschaltet. Auch die Vernehmung ortsabwesender Zeugen ist so grundsätzlich möglich.

Videoverhandlungen sind genau wie herkömmliche Gerichtsverhandlungen öffentlich. Das Ton- und Bildsignal sämtlicher Konferenzteilnehmer wird über einen Bildschirm im Sitzungssaal in Echtzeit wiedergegeben, sodass auch die interessierte Öffentlichkeit die Verhandlung im Gerichtssaal verfolgen kann. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht, es wird wie bei jeder mündlichen Verhandlung ein schriftliches Protokoll erstellt.

Die technischen Voraussetzungen für eine Videokonferenz sind gering. Neben einer hinreichend stabilen Internetleitung benötigen die Konferenzteilnehmer*innen lediglich eine internetfähige Kamera (sogenannte Webcam), ein PC Mikrofon sowie eine gültige E-Mail-Adresse.

Die Videokonferenz erfolgt über „Skype vor Business“. Die Teilnehmer*innen benötigen einen internetfähigen PC mit Webbrowser (inkl. dem Recht, eigene Software auf dem Rechner zu installieren), eine internetfähige Kamera und ein Mikrofon. Wichtig: Justizexterne Teilnehmer*innen müssen selbst nicht über ein Benutzerkonto bei Skype for Business verfügen.

Das Gericht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor der Verhandlung einen Einladungs-Link per E-Mail. Beim Anklicken dieses Links wird den Nutzern automatisch ein kostenloses Tool (sog. Plug-in) zum Download bereitgestellt. Dessen Installation erfolgt automatisch und leitet den Nutzer in den virtuellen Konferenzraum.

Die Videoverhandlung ist damit auch für technisch unerfahrene Nutzer leicht zugänglich. Auch eine Teilnahme per Smartphone oder Tablet-PC ist möglich.

Eine anschauliche und leicht verständliche Anleitung finden Sie unter www.amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de.


Das Foto (von Irene Rosenzweig) zeigt: Direktorin des Amtsgerichts Susanne Kirchhoff und Richter am Amtsgericht Dr. Peter Backhaus sowie auf dem Bildschirm Rechtsanwalt Peter Heyers.

  Bildrechte: Kirchhoff
  Bildrechte: Kirchhoff
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