Öffentliche Sitzung des Schöffengerichts am 20.10. und 03.11.2025
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Presse: 17.10.2025 |
Amtsgericht Bad Iburg Pressestelle Terminvorschau für die Presse - Öffentlich Sitzungen des Schöffengerichts- |
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20.10.2025, Saal 126 9:00 Uhr
Fortsetzung: 03.11.2025, Saal 126 9:00 Uhr
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Verhandlung wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Verstoßes gegen die Lebensmittelbasisverordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) Vor dem Schöffengericht wird gegen den 49-jährigen Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen die Lebensmittelbasisverordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) verhandelt. Der Angeklagte ist der ehemalige Geschäftsführer des mittlerweile geschlossenen Schlachthofs Bad Iburg. Bereits am 29.08.2022 war der Angeklagte wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren durch Zufügen von länger anhaltenden oder sich wiederholenden Schmerzen oder Leiden (Verstoß gegen § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz) in 58 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden (Az.: 23 Ls 7/21), weil er Rindern, die bei Ankunft am Schlachthof infolge von Verletzungen oder Krankheiten nicht mehr in der Lage waren, das Transportfahrzeug selbständig zu verlassen, unnötige Schmerzen und Leiden zugefügt hat bzw. dies duldete. Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe war zu Bewährung ausgesetzt worden. Sie ist nach Ablauf der Bewährungszeit zwischenzeitlich erlassen worden. Nunmehr wird dem Angeklagten vorgeworfen, in der Zeit von Januar bis Oktober 2018 in 107 Fällen das Fleisch von Rindern verkauft zu haben, die zuvor ohne Schlachttieruntersuchung getötet worden waren und dessen Fleisch dementsprechend genussuntauglich war. Das Fleisch wurde sodann als Lebensmittel an Endverbraucher weiterverkauft, was dem Angeklagten auch bekannt gewesen sein soll. Er habe, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, gewusst, dass das von ihm verkaufte Fleisch nicht den Anforderungen des Lebensmittelrechts entsprach und dass er dieses nicht als Lebensmittel hätte abgeben dürfen. Der Angeklagte erzielte so für den Schlachthof Erlöse in Höhe von insgesamt rund 378.000 Euro, diesen Kaufpreis hätten die Erwerber nicht gezahlt, wenn ihnen die fehlende Genusstauglichkeit des Fleisches bekannt gewesen wäre. --------------- Zum Termin sind neben den üblichen Beteiligten für den 20.10.2025 10 Zeugen und für den 03.11.2025 sechs Zeugen geladen. Stand: 17.10.2025 |
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