Verhandlung wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug und zu Verstößen gegen die Lebensmittelbasisverordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002)
Vor dem Schöffengericht wird gegen eine 56-jährige Angeklagte und gegen einen 69-jährigen Angeklagten wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug und zu Verstößen gegen die Lebensmittelbasisverordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) verhandelt.
Die beiden Angeklagten waren für den Schlachthof in Bad Iburg als amtlich bestellte Veterinäre tätig. Zu ihren Aufgaben, die der Landkreis Osnabrück ihnen bei der Bestellung übertragen hatte, gehörten sowohl die Untersuchung der (noch lebenden) Schlachttiere als auch die nach der Schlachtung durchzuführende Fleischuntersuchung.
Bereits im Jahr 2023 waren die beiden Tierärzte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen Beihilfe zu Verstößen gegen die Tierische-Lebensmittel-Hygieneverordnung angeklagt, von diesen Vorwürfen jedoch freigesprochen worden (Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg vom 25.01.2023, Az.: 23 Cs 275/21).
Nunmehr wird den Angeklagten vorgeworfen, in der Zeit von August bis Oktober 2018 in 26 bzw. 22 Fällen Genusstauglichkeitskennzeichen auf dem Fleisch von geschlachteten Tieren angebracht haben, obwohl sie vorher keine Lebendtierschau durchgeführt hatten. Dabei hätten sie – so die Staatsanwaltschaft – gewusst, dass der Stempel nur nach durchgeführter Lebendtierschau angebracht werden und das Fleisch nur dann als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden durfte. Auch sei ihnen bekannt gewesen, dass der Geschäftsführer des Schlachthofs das zu Unrecht genusstauglich gestempelte Fleisch gleichwohl als Lebensmittel verkaufen wollte und dies auch tat.
---------------
Zum Termin sind neben den üblichen Beteiligten für den 04.03.2026 zwei Zeugen geladen.