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Öffentliche Sitzung des Schöffengericht am 10.10.2024

Presse

08.10.2024



Amtsgericht Bad Iburg

Pressestelle

Terminvorschau für die Presse

- Öffentlich Sitzungen des Schöffengerichts-

Termin:

10.10.2024, 09:00 Uhr

Saal 126


Vor dem Schöffengericht wird gegen den 30-jährigen Angeklagten J. wegen gewerbsmäßigen Betruges, Urkundenfälschung und wegen Ausspähens von Daten und gegen den 32-jährigen Angeklagten V. wegen Geldwäsche und wegen Urkundenfälschung verhandelt. Beide Angeklagten kommen aus Frankfurt a. M.. Der Angeklagte J. befindet sich zurzeit in der JVA Lingen in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft legt den beiden folgendes zur Last:

Im Zeitraum von Mai 2023 bis April 2024 soll der Angeklagte J. über verschiedene Firmen Massen-SMS an eine Vielzahl von Mobilrufnummern versandt haben. Die jeweilige SMS täuschte dem Empfänger vor, von der Sparkasse zu sein, und stellte sinngemäß die baldige Fehlfunktion des pushTAN-Verfahrens in Aussicht, sofern der Kunde nicht den in der SMS genannten Querverweis (Link) bediene und das Verfahren aktualisiere.

Bediente der Kunde den Querverweis, gelangte er scheinbar auf die Webseite seiner Sparkasse, die aber in Wahrheit lediglich nachgebildet war und auf einem Server lag, über den der Angeklagte J. oder weitere Mittäter die ausschließliche Kontrolle hatten. Sämtliche Bankkonto-und Kreditkartendaten, die der angeschriebene Sparkassenkunde eingab, gingen so direkt an den Angeklagten J.

Die solchermaßen erlangten Daten soll der Angeklagte J. vor allem verwendet haben, um teure Produkte wie hochwertige Mobiltelefone, Laptops, Edelmetalle (Goldbarren usw.) zu kaufen, Mobilrufnummern - eigene und fremde - aufzuladen und Geld in Kryptowährung anzulegen.

Der Angeklagte J. soll die Elektronikartikel entweder über ein von ihm eingerichtetes Konto der Klarna Bank AG bezahlt haben, mittels Kreditkarte oder indem er sich in das Konto des jeweils Geschädigten einwählte und dann eine Sofort- bzw. Echtzeitüberweisung auf das Konto des Verkäufers vornahm.

Die Waren soll er an - vorwiegend in Frankfurt gelegene - Packstationen haben liefern und anschließend von sog. „Läufern" - unter anderem dem Angeklagten V – abholen lassen. Mobiltelefone und Laptops wurden von dem Angeklagten J. weiterverkauft, wobei er sich anderer Identitäten bediente oder sich als Inhaber von Firmen ausgab, die mit dem verkauften Gut handeln. Soweit falsche Personen- und/oder Adressdaten verwendet wurden, sollten sie über die eigene Verantwortlichkeit irreführen.

Die Helfer soll der Angeklagte J. dadurch entlohnt haben, dass er ihnen einzelne der erlangten Gegenstände überließ, ihnen Gelder transferierte und zwar insbesondere von seinem PayPal-Konto oder durch Aufladungen von SIM-Karten-Guthaben zu deren Rufnummern.

Dem Angeklagten J. werden insgesamt 67 Straftaten, dem Angeklagten V. 40 Straftaten zur Last gelegt.

Durch die Taten erlitten die Geschädigten einen endgültigen Schaden in Höhe von insgesamt 154.296,29.

Zu dem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Zeuge geladen.

Fortsetzungstermine sind bislang nicht geplant.

Stand: 08.10.2024





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