Vor dem Bußgeldrichter wird gegen einen 44-jährigen Betroffenen aus Bremen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhandelt.
Der Betroffene soll im August 2024 auf der Autobahn rückwärts gefahren sein. Nach einem Verkehrsunfall hatte sich auf der A 33 in Fahrtrichtung Osnabrück knapp 100 Meter nach der Abfahrt „Borgloh / Kloster Oesede“ ein Stau gebildet. Der Betroffene, der sich in seinem PkW am Stauende befand, soll rückwärts gefahren sein, um die Autobahnabfahrt zu erreichen und die Autobahn verlassen zu können.
Gegen den Betroffenen wurde ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro und ein Monat Fahrverbot verhängt. Dagegen hat er Einspruch eingelegt.
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Zum Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen.