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Obergerichtsvollzieher versteigert Thermomix

Presse

05.02.2019

Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -

Terminvorschau

Termin:

11.02.2019

09.00 Uhr

Saal 121

Obergerichtsvollzieher Mario Kasselmann wird am 11. Februar 2019 um 9:00 Uhr im Amtsgericht (Saal 121) einen Thermomix versteigern. Das Mindestgebot für das rund 6 Monate alte Gerät beträgt 300,00 Euro. Das Gerät wurde von dem Obergerichtsvollzieher gepfändet, nachdem sein Besitzer seine Schulden nicht begleichen konnte und wird nun im Wege der Zwangsversteigerung verwertet, d.h. der Erlös wird zur Schuldentilgung an den Gläubiger ausgekehrt. Jeder, der Interesse an dem Thermomix hat, kann zu dem Termin kommen und mitbieten. Bezahlt werden kann ausschließlich in bar, der Erwerb erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Interessierte Medienvertreter dürfen vor und nach der Versteigerung für 15 Minuten filmen und fotografieren. Abbildungen von Bietern sind ggf. mittels geeigneter technischer Maßnahmen zu anonymisieren ("pixeln"). Bild- und Tonaufnahmen außerhalb des Saales sind nur nach Erteilung einer Foto- oder Drehgenehmigung durch den Pressesprecher gestattet. Nach der Versteigerung stehen Pressesprecher und Obergerichtsvollzieher Kasselmann für Rückfragen zur Verfügung.

Zahlt ein Schuldner nicht freiwillig, kann der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung an das Geld kommen. Die Zwangsvollstreckung ist das staatliche Verfahren, mit dem man privatrechtliche Forderungen sowie Ansprüche auf bestimmte Handlungen oder Unterlassungen gegen den Schuldner durchsetzen kann. Geregelt ist das Verfahren in der Zivilprozessordnung (§§ 704 ff.). Gerichtsvollzieher führen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durch und nehmen Zustellungen vor. Sie sind zum Beispiel zuständig für

• die Pfändung von Gegenständen, wie zum Beispiel Schmuck, und deren Versteigerung (Mobiliarvollstreckung),

• die zwangsweise Räumung von Wohnraum ( Herausgabevollstreckung),

• die Abnahme der Vermögensauskunft (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) gegebenenfalls durch Verhaftung des Schuldners,

• die Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis,

• Zustellungen.

Nähere Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht befinden sich im Landesjustizportal.


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