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Martin Broxtermann für sein Engagement als ehrenamtlicher Betreuer ausgezeichnet

Internationaler Tag des Ehrenamts


BAD IBURG. 22 Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig entscheiden und erledigten konnten, hat Martin Broxtermann aus Hagen a.T.W. in den vergangenen 16 Jahren als ehrenamtlicher Betreuer unterstützt. Aktuell führt er sieben Betreuungen. Für dieses besondere gesellschaftliche Engagement wurde er am 9. Dezember im Amtsgericht Hannover von Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann ausgezeichnet. Sie begrüßte rund 30 ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer aus ganz Niedersachsen und dankte ihnen für ihr wichtiges gesellschaftliches Engagement.

Diesem Dank schloss sich Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg, ausdrücklich an: „Jeder von uns kann in eine Lage kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann. Dann ist es ein Segen, dass es Menschen wie Martin Broxtermann gibt, die ehrenamtlich unterstützen.“ Gemeinsam mit Ludger Koopmann vom Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen und Melanie Grote von der Betreuungsstelle des Landkreises hatte sie dem Justizministerium vorgeschlagen, Martin Broxtermann für sein langjähriges Engagement zu ehren – stellvertretend auch für die übrigen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer beim Amtsgericht Bad Iburg.

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Geehrter Martin Broxtermann im Kreis verschiedener Amtsmitarbeiter   Bildrechte: Nds. Justizministerium

Das Foto (vom Niedersächsischen Justizministerium) zeigt von links nach rechts: Susanne Broxtermann, Ludger Koopmann (SKF), Martin Broxtermann, Melanie Grote (Betreuungsstelle LK Osnabrück), Dr. Kathrin Wahlmann (Nds. Justizministerin), Susanne Kirchhoff (Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg).

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Was macht eigentlich eine gesetzliche Betreuerin, ein gesetzlicher Betreuer?

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Der Betreuer ist nicht dazu da, das tägliche Leben des Betreuten zu regeln, also z. B. für ihn zu kochen oder ihn zum Arzt zu fahren. Vielmehr geht es darum, dass der Betreuer die rechtlichen Entscheidungen für den Betreuten trifft.

Dabei bestellt das Gericht vorzugsweise einen ehrenamtlichen Betreuer. Der Gesetzgeber hat der Bestellung der ehrenamtlichen Betreuer grundsätzlich den Vorrang vor einer Betreuung durch einen Berufsbetreuer eingeräumt. Damit sollen nicht nur finanzielle Ressourcen eingespart werden, sondern es solle ausdrücklich Raum für gesellschaftliche Solidarität gegeben werden. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen menschlich überaus wertvollen Dienst und helfen dem betreuten Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.

Die Zahl der Betreuungen hat in den vergangenen 25 Jahren stark zugenommen. Das liegt zum einen daran, dass immer mehr Menschen ein hohes Alter erreichen. Insbesondere demenzielle Erkrankungen nehmen zu. Zum anderen sind weite Lebensbereiche immer mehr „verrechtlicht“, sodass immer mehr Menschen Schwierigkeiten haben, sich im Leben zurechtzufinden.

Beim Amtsgericht Bad Iburg gehen jährlich rund 300 neue Anträge auf Einrichtung einer Betreuung ein. Insgesamt sind hier rund 1.300 Betreuungsverfahren anhängig.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.12.2022

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