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Neu: Mit elektronischen Kostenmarken Gerichtsgebühren beim Amtsgericht Bad Iburg bezahlen


Presse

14.07.2020

Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -


Bad Iburg. Seit dem 01. Juli können beim Amtsgericht Bad Iburg, wie auch bei allen anderen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen, neue elektronische Kostenmarken als Zahlungsmittel verwendet werden. „Jeder“ kann die Marken ganz einfach über das Internet www.kostenmarke.justiz.de erwerben und damit Gerichtskosten und Gebühren begleichen.

Nähere Informationen finden Sie in der anliegenden Presseinformation des Niedersächsischen Justizministeriums vom 19.06.2020 sowie auf der Homepage (www.mj.niedersachsen.de/startseite) in der Rubrik „Themen“ und dort unter dem Punkt „Personal, Haushalt, Organisation, Sicherheit, IT“.


  Bildrechte: Kirchhoff
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Die Fotos zeigen den „analogen“ Gerichtskostenstempler des Amtsgerichts Bad Iburg, den Abdruck eines Gerichtskostenstemplers auf einer Klageschrift als Nachweis dafür, dass der Kläger die Gerichtskosten bezahlt hat und die neue digitale Variante des Markenkaufs.

Mit Gerichtskostenstemplern können Gerichtskosten und Kosten in Justizverwaltungsangelegenheiten entrichtet werden. Der Freistempler wird mit einem an die Justizkasse im Voraus zu entrichtenden Betrag „aufgeladen“. Mit der Stempelung wird dann der als Kostenvorschuss zu entrichtende Betrag auf dem Dokument, beispielsweise einer Klageschrift, ausgewiesen. Rechtsanwälte können mit Genehmigung des Landgerichtspräsidenten eigene Gerichtskostenstempler betreiben, die sie regelmäßig an der Justizkasse im Amtsgericht aufladen.

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