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Grundbuchauszüge: Direkt beim Grundbuchamt bestellen und Kosten sparen

Formular auf unserer Homepage


BAD IBURG. Immer wieder gehen beim Amtsgericht Anträge auf Erteilung eines Grundbuchauszugs ein, die von privaten Online-Anbietern im Auftrag von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden. Häufig sind die Antragsteller dann überrascht, dass sie zusätzlich zu den bereits angefallenen Kosten des Online-Anbieters noch Gerichtskosten zahlen müssen und dass sie den Auszug direkt beim Grundbuchamt deutlich günstiger und unkomplizierter hätten erhalten können.

Das Grundbuch ist ein vom Amtsgericht als Grundbuchamt geführtes amtliches Register, das der Begründung und Auskunft über Eigentums- und sonstige Belastungsverhältnisse am Grundeigentum dient.

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, beim zuständigen Grundbuchamt einen Grundbuchauszug zu ihrem Grundbesitz zu erhalten. Dabei stehen zwei Varianten zur Verfügung

Einfacher Grundbuchauszug: 10,00 €

Amtlicher Grundbuchauszug: 20,00 €

Ein Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks kann schriftlich, per Telefax oder persönlich vor Ort gestellt werden. Eine Antragstellung telefonisch oder per E‑Mail ist aus formalen Gründen nicht möglich. Der zur Antragstellung erforderliche Vordruck steht auf der Homepage des Amtsgerichts kostenlos zum Download zur Verfügung. (Anmerkung: Auch die Anträge der Online-Anbieter müssen, so die gesetzlichen Vorschriften, ausgedruckt und unterschrieben bei uns eingereicht werden.)

Zum Ablauf des Antragsverfahrens hat das Amtsgericht ein kurzes Instagram‑Reel erstellt, in dem die beiden Rechtspflegeranwärterinnen anschaulich erklären, wie einfach der Antrag beim Grundbuchamt gestellt werden kann.

Gerne können Bürgerinnen und Bürger sich auch direkt an die Kolleginnen im Grundbuchamt wenden.


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