Niedersachsen klar Logo

Die 111. Mediation beim Amtsgericht Bad Iburg

Wenn beide Seiten gewinnen



12.05.2021

Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle –


BAD IBURG. Das Jubiläum zum 100. ist coronabedingt leider etwas untergegangen – deshalb feiert das Amtsgericht jetzt in diesen Tagen: Die 111. Mediation.

111 Fälle haben die beiden Güterichter, Richter am Amtsgericht Frank Teckemeyer und Direktorin des Amtsgerichts Susanne Kirchhoff, seit März 2017 mediiert: Auseinandersetzungen im privaten und beruflichen Umfeld, Streitigkeiten in der Familie oder unter Freunden, Nachbarschaftsstreitereien, Erbstreitigkeiten oder ähnliches.

In einem Mediationsverfahren geht es – anders als im Gerichtsprozess - nicht darum, wer an der Entstehung der Streitigkeit „Schuld“ hat oder wer Recht hat und welche Verantwortung daraus folgt. Maßgeblich ist vielmehr, zu erkennen, wie es für beide Seiten weitergehen kann, welche Möglichkeiten es für eine konfliktfreie Zukunft gibt.

Mediation ist ein besonderes Verfahren, in dem die Parteien mit Unterstützung einer Güterichterin oder eines Güterichters ihren Konflikt selbständig lösen.

Für die Parteien hat die Mediation viele Vorteile:

  • Termine werden kurzfristig anberaumt. Aufwändige Schriftsätze entfallen. Die Mediation findet möglichst in einer ausführlichen Sitzung statt.

  • Die Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt steht das, was die Parteien zu sagen haben.

  • Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden. Beide Seiten gewinnen: Es gibt keine Sieger und Verlierer.

  • Folgekonflikte werden vermieden

  • Durch die Mediation können auch weitere (Neben-)Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.

Grundsätzlich lässt sich jeder Konflikt in der Mediation lösen. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Mediation ist allein die Offenheit der Konfliktparteien, sich mit der Gegenpartei an einen Tisch zu setzen. Die Teilnahme ist freiwillig und lebt von der Bereitschaft, gemeinsam eine Lösung für das Problem zu finden.

Ist diese Voraussetzungen erfüllt, stehen die Chancen für eine einvernehmliche Lösung gut: „Die Erfolgsquote beträgt rund 80%. Das heißt in rund 88 Fällen konnten sich die Parteien direkt verständigen und einigen, so Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts und selber als Güterichterin tätig. „Dies ist schon deshalb bemerkenswert, weil die Parteien ausnahmslos schon eine lange Konfliktgeschichte hinter sich hatten. Dass sie in der Mediation trotzdem eine eigenverantwortliche Lösung finden konnten, spricht unbedingt für das Verfahren der Mediation.“, so Kirchhoff weiter.

Mehr Informationen zur Mediation beim Amtsgericht Bad Iburg finden Sie im anliegenden Flyer.


Das Foto (von Irene Rosenzweig) zeigt Richter am Amtsgericht Frank Teckemeyer und Direktorin des Amtsgerichts Susanne Kirchhoff.   Bildrechte: Amtsgericht Bad Iburg
Das Foto (von Irene Rosenzweig) zeigt Richter am Amtsgericht Frank Teckemeyer und Direktorin des Amtsgerichts Susanne Kirchhoff.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln