Dankeschön an 22 engagierte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Weit mehr als nur rechtliche Unterstützung
BAD IBURG. Kaffee und Kuchen statt trockener Gesetze gab es am vergangenen Mittwoch im Strafgerichtssaal des Amtsgerichts: Zusammen mit der Betreuungsstelle des Landkreises Osnabrück und dem Sozialdienst katholischer Frauen Osnabrück Stadt und Landkreis e.V. (SkF) hatte das Amtsgericht Bad Iburg „seine“ ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer eingeladen. In entspannter Atmosphäre konnten sie die Kolleginnen und Kollegen und das Gericht näher kennenlernen, sich untereinander austauschen und über ihre Erfahrungen in der Betreuungsarbeit sprechen.
Vor allen Dingen aber war die Veranstaltung ein Signal der Wertschätzung und des Dankes an die Freiwilligen. „Als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten Sie oft weit mehr, als Ihnen durch Beschluss vom Gericht aufgetragen wurde. Sie schenken anderen Menschen Zuwendung, ein offenes Ohr und Ihre Zeit. Dafür möchten wir uns heute hier ganz herzlich bei Ihnen bedanken!“, begrüßte Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts, die Gäste.
Rund 1.300 Menschen im Amtsgerichtsbezirk sind aktuell auf die Hilfe eines rechtlichen Betreuers angewiesen, weil sie zum Beispiel an den Folgen eines Unfalls leiden, dement oder psychisch krank sind und deshalb ihre persönlichen oder finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln können. Viele Betreuungen werden ehrenamtlich geführt - meistens von Angehörigen, manchmal aber eben auch von Betreuerinnen oder Betreuern ohne jeden familiären Bezug. 22 dieser sog. ehrenamtlichen Fremdbetreuerinnen und Fremdbetreuer engagieren sich im hiesigen Gerichtsbezirk, häufig bereits seit vielen Jahren und für gleich mehrere Personen.
Das Foto zeigt die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, die Kolleginnen und Kollegen der Betreuungsabteilung, des SkF und der Betreuungsstelle des Landkreises zusammen mit Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts (vorne rechts) bei der Schlossführung im sog. Schlaunschen Treppenhaus.
Was macht eigentlich eine gesetzliche Betreuerin, ein gesetzlicher Betreuer?
Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Der Betreuer ist nicht dazu da, das tägliche Leben des Betreuten zu regeln, also z. B. für ihn zu kochen oder ihn zum Arzt zu fahren. Vielmehr geht es darum, dass der Betreuer die rechtlichen Entscheidungen für den Betreuten trifft.
Dabei bestellt das Gericht vorzugsweise einen ehrenamtlichen Betreuer. Der Gesetzgeber hat der Bestellung der ehrenamtlichen Betreuer grundsätzlich den Vorrang vor einer Betreuung durch einen Berufsbetreuer eingeräumt. Damit sollen nicht nur finanzielle Ressourcen eingespart werden, sondern es solle ausdrücklich Raum für gesellschaftliche Solidarität gegeben werden. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen menschlich überaus wertvollen Dienst und helfen dem betreuten Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die Zahl der Betreuungen hat in den vergangenen 30 Jahren stark zugenommen. Das liegt zum einen daran, dass immer mehr Menschen ein hohes Alter erreichen. Insbesondere demenzielle Erkrankungen nehmen zu. Zum anderen sind weite Lebensbereiche immer mehr „verrechtlicht“, sodass immer mehr Menschen Schwierigkeiten haben, sich im Leben zurechtzufinden.
Beim Amtsgericht Bad Iburg gehen jährlich rund 300 neue Anträge auf Einrichtung einer Betreuung ein. Insgesamt sind hier rund 1.300 Betreuungsverfahren anhängig.