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COVID-19-Pandemie: Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung auch im Eilverfahren möglich

Hilfe für Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können


Presse

09.04.2020


Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -

BAD IBURG. Viele Menschen machen sich in der aktuellen Corona-Krise Sorgen, wenn sich der Gesundheitszustand von Mutter, Vater oder sonst nahestehenden Personen so verschlechtert, dass diese nicht mehr in der Lage sind, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Wer kann jetzt für Vater und Mutter handeln, wenn diese ihre Bankgeschäfte nicht mehr selbst regeln oder auch Entscheidungen beim Arzt nicht mehr selbständig treffen können?

Für hilfsbedürftige Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbständig erledigen können, kann das Amtsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. Die Betreuerin oder der Betreuer unterstützt die hilfsbedürftige Person in genau bestimmten Bereichen, den sogenannten Aufgabenkreisen. Dies können zum Beispiel sein: Gesundheitssorge (Arztgespräche, Einwilligung in medizinische Maßnahmen), Vermögenssorge (Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr), Aufenthaltsbestimmung (Heim-oder Krankenhauseinweisung) und Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten (Antragsstellungen, „Papierkram“).

In Fällen, in denen ein dringender Handlungsbedarf besteht, weil z. B schnell über eine medizinisch indizierte Behandlung zu entscheiden ist, kann das Gericht in einem vereinfachten Verfahren durch einstweilige Anordnung Betreuerinnen oder Betreuer unter bestimmten Umständen auch vorläufig bestellen. Dies gilt natürlich auch während der aktuellen COVID-19-Pandemie.

Handlungsempfehlung:

Einen Eilantrag können Sie schriftlich beim Amtsgericht Bad Iburg stellen. Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Anregung einer gesetzlichen Betreuung“, das Sie unter www.justizportal.niedersachsen.de herunterladen können. Geben Sie auf jeden Fall Ihre Kontaktdaten an und begründen Sie kurz, warum Ihrer Meinung nach Eile geboten ist. Fügen Sie möglichst ein ärztliches Attest bei, aus dem sich die Betreuungsbedürftigkeit ergibt. Das Amtsgericht wird sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Weitere Informationen zum Betreuungsrecht finden Sie im Justizportal. Eine aktuelle Broschüre zum Thema Betreuungsrecht kann dort heruntergeladen werden.


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