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Ankündigung der Akkreditierung für 3 Strafverhandlungen am 03.03.2021

Schlachthof Bad Iburg




Presse

24.02.2021



Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -


BAD IBURG. Das Amtsgericht Bad Iburg verhandelt am 03.03.2021 um 9:00, 10:30 und 13:30 Uhr gegen drei Fahrer von Tiertransportern wegen Verstoßes gegen § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz.

Die drei angeklagten Fahrer sollen (unabhängig voneinander) im August und September 2018 jeweils mehrere Rinder zum Schlachthof in Bad Iburg transportiert haben, obwohl diese infolge von Verletzungen und/oder Erkrankungen nicht mehr transportfähig gewesen seien. Bei Ankunft des Transporters am Schlachthof sollen die Tiere nicht mehr in der Lage gewesen sein, das Fahrzeug selbständig zu verlassen, sie sollen festgelegen haben. Zusammen mit gesondert verfolgten Mitarbeitern des Schlachthofs sollen die Fahrer dann versucht haben, die Rinder durch Schubsen und Ziehen am Schwanz, in einem Fall auch durch Elektroschocks, zum Aufstehen zu bewegen. Letztendlich sollen sie sie mittels einer Seilwinde vom Fahrzeug gezogen haben.

Die Fahrer hätten, so der Anklagevorwurf, die Schmerzen und Leiden der Tiere auf der Fahrt zum Schlachthof und beim Abladen jedenfalls billigend in Kauf genommen.

Auslöser für die Strafverfahren waren heimliche Videoaufnahmen vom Anlieferungsbereich des Schlachthofes durch Tierschützer im August / September 2018.

Neben den üblichen Beteiligten ist jeweils eine Tierärztin als Sachverständige geladen.

Akkreditierungsverfahren

Nach wie vor gibt es im Landkreis Osnabrück täglich viele Corona-Infektionen. Deshalb können Strafverhandlungen nur unter Beachtung strengster Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Da sich auch für die Strafverfahren am 03.03.2021 ein großes Interesse von Medienvertretern abzeichnet, wird das Amtsgericht Bad Iburg für die Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe durchführen.

Die Akkreditierung findet am Freitag, 26.02.2021 von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.

Es werden folgende Gruppen gebildet, für die die jeweils angegebene Anzahl von Sitzplätzen reserviert wird:

Gruppe 1 Nachrichtenagenturen: 1 Platz

Gruppe 2 TV: 1 Platz öffentlich-rechtliche Sender, 1 Platz private Sender

Gruppe 3 sonstige Presse: 2 Plätze

Innerhalb der Gruppen wird die Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche für die jeweilige Gruppe vorgenommen. Dies gilt auch für die Untergruppen in Gruppe 2. Gehen für Gruppe 1 oder 2 weniger gültige Akkreditierungen ein, als für das Kontingent vorgesehen, werden die Sitzplätze der Gruppe 3 (sonstige) zugeschlagen.

Kameraleuten und Fotograf*innen ist ein kurzer Aufenthalt – ohne Sitzplatz - vor Beginn und bei Aufruf der Sache für die Bildberichterstattung im üblichen Rahmen gestattet. Die Anwesenheit wird nicht auf das Sitzplatzkontingent angerechnet. Eine Begrenzung der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Fotograf*innen aus Infektionsschutzgründen bleibt vorbehalten.

Für weitere Einzelheiten wird auf die Sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden verwiesen, die dieser Pressemitteilung beigefügt ist.

Presse- und Medienvertreter*innen können sich ausschließlich per Mail (susanne.kirchhoff@justiz.niedersachsen.de) akkreditieren. Bitte fügen Sie der Mail die Kopie eines gültigen Presseausweises/Dienstausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung bzw. eines anderweitigen Nachweises der redaktionellen Pressetätigkeit bei. Auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Akkreditierung nur für alle drei Strafverhandlungen insgesamt möglich.

In eigener Sache:

Liebe Pressevertreterinnen und Pressevertreter!

Auch oder gerade in der aktuellen Corona-Zeit ist uns Presse- und Medienberichterstattung besonders wichtig.

Vor dem Hintergrund der weiter hohen Infektionszahlen bitten wir Sie auch für diesen Terminstag ausdrücklich um Verständnis und Flexibilität. Die Gesundheit unserer Besucher*innen und Mitarbeiter*innen hat für uns oberste Priorität.

Im Amtsgerichtsgebäude gelten deshalb zwingend umfassende Infektionsschutz­maßnahmen:

  • Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten.

  • Gleiches gilt, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder ein sonstiges Anliegen haben und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonischen Kontakt zu uns auf.

  • Alle Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligten müssen beim Betreten des Gerichts ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das Formular steht auf unserer Homepage (www.amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de) zur Verfügung. Sie können sehr zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, wenn Sie das entsprechende Formular bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen.

  • Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, im Gebäude eine (eigene) medizinische Mund-Nasen-Maske (sogenannte OP-Maske oder Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Gesichtsschilde ersetzen die Maske nicht. Über das Tragen der Mund-Nasen-Maske und den einzuhaltenden Standard (sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) während der Verhandlungen entscheidet der Vorsitzenden im Rahmen seiner sitzungspolizeilichen Befugnisse. Befreiungen von der Pflicht zum Tragen der Maske erstrecken sich nicht auf Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Pressevertreterinnen und Pressevertreter.

  • Zusätzlich haben Besucherinnen und Besucher den in der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

  • Erfahrungsgemäß wird der Mindestabstand beim Betreten des Gebäudes und der Sitzungssäle häufig missachtet. Bitte seien Sie in diesen Situationen besonders aufmerksam.

  • Bitte betreten Sie das Amtsgericht erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Vermeiden Sie Wartezeiten im Gebäude.

  • Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich und im Zeugenwarteraum zur Verfügung.

Ein wesentlicher Baustein Infektionsschutzkonzepts ist die Reduzierung des Publikumsverkehrs im Gerichtsgebäude. Sie können uns deshalb sehr unterstützen, wenn Sie ausnahmsweise auf eine Vorberichterstattung verzichten. Auch wir werden von Hinweisen, die über diese Presseinformation hinausgehen, absehen.

Für die Strafverhandlung am 03.03.2021 haben wir unseren größten Strafgerichtssaal vorgesehen. Es sind dort aktuell insgesamt 7 Sitzplätze vorhanden, von denen wir 5 für Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien vorgesehen haben.

Das Akkreditierungsverfahrens mit Sitzplatzvergabe dient unter diesen Bedingungen deshalb sowohl dem Infektionsschutz als auch dazu, Ihnen im Vorfeld Planungssicherheit zu geben.

Bitte helfen Sie sich in diesen außergewöhnlichen Corona-Zeiten gegenseitig und sprechen Sie sich– soweit irgend möglich - untereinander ab. Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird nach Abschluss spätestens am Montag, 01.03.2021 gesondert über unseren Verteiler und auf unserer Homepage bekanntgegeben.

Am Tag der mündlichen Verhandlung werden wir für alle Pressevertreter*innen, die nicht persönlich an der mündlichen Verhandlung teilnehmen können oder wollen, nach Ende der Verhandlung zeitnah eine Pressemitteilung herausgeben und stehen selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Und last but not least: Bitte melden Sie sich, wenn Sie weitere Informationen benötigen und/oder Rückfragen haben.

Auch in Corona-Zeiten: Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!




 

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