Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (0,09 MB)
Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes
Das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I Nr. 23, S. 866 ).
Es tritt am 27.07.2019 in Kraft.
Die neuen Vergütungsregeln betreffen alle Abrechnungsmonate, die ab diesem Datum beginnen.
D. h. eine Betreuung wurde am 01.06. eingerichtet. Das Abrechnungsquartal, in dass das Inkrafttreten der Neuregelung fällt, läuft vom 02.06. bis 01.09.2019. Für die ersten beiden Monate ist das bis zum 26.07.2019 geltende Recht anzuwenden. Nur der letzte dieser drei Monate liegt vollständig in der Zeit ab dem Inkrafttreten der Neuregelung und kann deshalb nach „neuem Recht“ abgerechnet werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.07.2019
zuletzt aktualisiert am:
02.08.2019