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Amtsgericht Bad Iburg lädt Schülerinnen und Schüler zu virtuellem Besuch ein

22. April 2021: Zukunftstag für Mädchen und Jungen



06.04.2021

Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle –


BAD IBURG. Das Amtsgericht Bad Iburg beteiligt sich auch in diesem Jahr am bundesweiten Zukunftstag. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 haben am 22. April Gelegenheit, Berufe in der Justiz näher kennenzulernen. Sie erfahren unter anderem, warum jeder Besucher am Eingang durchsucht wird, welche Aufgaben in einer Serviceeinheit zu erledigen sind und wie der Arbeitsalltag eines Jugendrichters aussieht. Daneben besteht Gelegenheit, Fragen an eine Rechtspflegerin und einen Gerichtsvollzieher zu richten.

Aufgrund der weiter andauernden COVID-19-Pandemie findet der „Zukunftstag für Mädchen und Jungen“ ausschließlich in digitaler Form über Skype for business statt.

Schülerinnen und Schüler benötigen für die Teilnahme lediglich einen internetfähigen PC mit Webbrowser (inkl. dem Recht, eigene Software auf dem Rechner zu installieren), eine Kamera und ein Mikrofon. Möglich ist auch die Teilnahme via Smartphone oder Tablet. Die Einwahl- und Login-Daten erhalten sie ein bis zwei Tage vor der Veranstaltung per E-Mail – zusammen mit einer detaillierten Beschreibung. Wichtig: Die Jugendlichen benötigen keinen eigenen Skype for business Client.

Es können noch wenige Restplätze besetzt werden. Interessierte Jugendliche können sich unter agibg‑poststelle@justiz.niedersachsen.de bewerben. Dabei sollen sie bitte unbedingt den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse, an die die Log-in-Daten geschickt werden sollen, angeben.

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Beim Amtsgericht Bad Iburg arbeiten zurzeit 7 Richter*innen, 7 Rechtspfleger*innen, 21 Angestellte und Beamt*innen des mittleren Dienstes, 3 Wachtmeister*innen und 3 Gerichtsvollzieher*innen. Unsere Aufgaben sind vielfältig. Im Jahr verhandeln und erledigen wir rund 700 Zivil-, 450 Straf- und 750 Familiensachen.

Wir bearbeiten außerdem Landwirtschaftssachen, Grundbuchsachen, Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder kümmern uns um einen gesetzlichen Betreuer, wenn jemand infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Zahlen Schuldner ihre (titulierten) offenen Rechnungen nicht freiwillig, kümmern wir bzw. unsere Gerichtsvollzieher sich um deren zwangsweise Durchsetzung.

Weitere Informationen finden Sie bei Instagram und Twitter sowie allgemein zu Ausbildungsberufen in der Justiz unter www.justizportal.niedersachsen.de.

P.S.: Auch Medienvertreter*innen sind herzlich eingeladen.


2 Jungen sehen Werbung für den Zukunftstag auf einem Tablet   Bildrechte: AG Bad Iburg
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