Artikel-Informationen
erstellt am:
24.09.2021
Begonnen hat alles im August 1981 mit der Ausbildung zur Justizfachangestellten beim Amtsgericht Bad Iburg. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung und kurzer Tätigkeit als Kanzleikraft wurde Rita Heitmann 1986 als Justizassistenzanwärterin in das Beamtenverhältnis berufen und nach erfolgreicher Laufbahnprüfung zwei Jahre später wieder dem Amtsgericht Bad Iburg zugewiesen. Hier arbeitet sie aktuell in der Familienabteilung, fertigt beispielsweise Beschlüsse und Schreiben aus, berechnet Kosten und ist erste Ansprechpartnerin für Verfahrensbeteiligte und ratsuchende Bürgerinnen und Bürger.
Viele Menschen und deren Schicksale hat Rita Heitmann im Laufe ihrer Tätigkeit kennengelernt. Und auch ihr Arbeitsumfeld hat sich sehr gewandelt. Angefangen quasi ohne technisches Equipment, die Aktenstandorte noch auf Karteikarten vermerkt, arbeitet sie heute mit hochwertiger Technik und zunehmend digital.
Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg, bedankte sich bei Rita Heitmann für 40 Jahre im Dienst der Niedersächsischen Justiz. „Dem Amtsgericht Bad Iburg bereits so viele Jahre die Treue zu halten und weiter engagiert und mit Freude hier zu arbeiten, dafür danke ich Ihnen sehr herzlich!“, so die Direktorin.
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Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte (früher: Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes) nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahr und sind überwiegend in Serviceeinheiten in den Fachgebieten Strafrecht, Zivilrecht, Nachlass, Insolvenzen, Zwangsvollstreckung, Familienrecht, Grundbuch, Register und Betreuungen tätig. Sie sind darüber hinaus auch Ansprechperson für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger.
Zu ihren Aufgaben, die sie mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören u. a.:
Aktenverwaltung,
Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
Fertigung von Schriftstücken,
Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Der Zuständigkeitsbereich der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte in der Serviceeinheit umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern wie z. B.:
Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen, von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
Berechnung und Festsetzung der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige,
Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse,
Berechnung von Reisekosten sowie
Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten.
Nähere Informationen zum Berufsbild Justizfachwirtin/Justizfachwirt finden Sie unter www.gerechtigkeit-gemeinsam-gestalten.de.
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erstellt am:
24.09.2021