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Tag des Betreuungsrechts am 23. September:

Amtsgericht Bad Iburg informiert über Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Betreuung


Presse

03.07.2019

Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -


BAD IBURG. HANNOVER. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, in der er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann.

Wer hat in diesem Fall die rechtliche Befugnis, in Vertretung Dokumente zu unterschreiben oder Rechnungen zu begleichen? Wer trifft wichtige Entscheidungen? Viele Menschen wissen nicht, dass auch Eheleute oder die eigenen Kinder nur mit Vollmachten für sie eintreten können.

Lösungen bieten Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder gerichtliche Betreuung. Darüber, was das im Einzelnen bedeutet und worin die Unterschiede bestehen, informiert das Amtsgericht Bad Iburg am

23. September 2019, ab 15:30 Uhr
im Schloss Bad Iburg, Rittersaal und Raum Sophie v. d. Pfalz.

Verschiedene Organisationen und Fachleute informieren über ihre Arbeit und stehen für Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung zur Verfügung. Näher beleuchtet werden die Themen „Ehrenamtliche Betreuung“ und „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ außerdem in zwei moderierten Podiumsgesprächen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem anliegenden Programm.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Aus organisatorischen Gründen bitten wir die Bürgerinnen und Bürger für die Podiumsgespräche um eine Anmeldung unter agibg-poststelle@justiz.niedersachsen.de (begrenztes Platzkontingent).

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Insgesamt 73 niedersächsische Amtsgerichte, von der Nordsee bis in den Harz, beteiligen sich mit verschiedenen Veranstaltungen und Angeboten am landesweiten Tag des Betreuungsrechts, in dessen Mittelpunkt die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger stehen sollen: Die Menschen, die bereits mit einer rechtlichen Betreuung zu tun haben und jene, die sich vorsorglich darüber informieren wollen. „Mit dem „Tag des Betreuungsrechts“ möchten wir erreichen, dass möglichst vielen Menschen in unserem Land die praktische Bedeutung des Betreuungsrechts bekannt wird. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann in geeigneten Fällen für den Krankheitsfall vorgesorgt und damit jeder weitere Schritt wesentlich erleichtert werden.“, erklärte Justizministerin Barbara Havliza hierzu heute in Hannover.

 
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