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Schöffengericht Sitzung am 18.05.2020

Presse

12.05.2020


Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -





Terminvorschau für die Presse

- Öffentliche Sitzungen des Schöffengerichts -

Termine:

18.05.2020

Saal 126

09.00 Uhr













10:20 Uhr

















Einem 36jährigen Angeklagten aus Bad Rothenfelde wird vorgeworfen von November 2017 bis Februar 2018 in Bad Rothenfelde unerlaubt mit Betäubungsmitteln (Marihuana und Haschisch) in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Dabei soll er eine Schusswaffe und weitere gefährliche Gegenstände bei sich geführt haben.

Es sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen zur Hauptverhandlung geladen.





Einem 59 Jahre alten Angeklagten aus Bad Iburg wird gewerbsmäßige Untreue vorgeworfen. Er soll im Jahr 2018 als Gastwirt in Georgsmarienhütte die Bareinzahlungen von Mitgliedern eines Sparclubs verwendet haben, um seine Lieferanten zu bezahlen.

Es sind neben den üblichen Beteiligten keine Zeugen zur Hauptverhandlung geladen.


Stand: 12.05.2020

Während der aktuellen COVID-19 Pandemie hat die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher, der Verfahrensbeteiligten und der Bediensteten für das Amtsgericht Bad Iburg oberste Priorität – auch im Sitzungssaal. Deshalb können wir zurzeit maximal sechs Zuschauerplätze zur Verfügung stellen.

Es gelten folgende Infektionsschutzmaßnahmen:

1. Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt zu uns auf.

2. Gleiches gilt, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder ein sonstiges Anliegen haben und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen.

3. Alle Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligten müssen beim Betreten des Gerichts ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das Formular ist diesem Schreiben beigefügt steht auch auf unserer Homepage (www.amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de) zur Verfügung. Sie können sehr zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, wenn Sie das entsprechende Formular bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen.

4. Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, im Gebäude einen (eigenen) Mund-Nasen-Schutz (MNS-Maske) zu tragen. Über das Tragen einer Maske während der Verhandlungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

5. Zusätzlich haben Besucherinnen und Besucher den in der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Erfahrungsgemäß wird der Mindestabstand beim Betreten des Gebäudes und der Sitzungssäle häufig missachtet. Bitte seien Sie in diesen Situationen besonders aufmerksam.

6. Bitte betreten Sie das Amtsgericht erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Vermeiden Sie Wartezeiten im Gebäude.

7. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich zur Verfügung.




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