Niedersachsen klar Logo

Schöffengericht Sitzung am 16.11.2020



Presse

11.11.2020



Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -



Terminvorschau für die Presse - Öffentliche Sitzungen des Schöffengerichts -

Termin:

16.11.2020

Saal 126

09.00 Uhr





11.00 Uhr











Vor dem Schöffengericht wird gegen einen 46jährigen Angeklagten aus Versmold verhandelt. Ihm wird gewerbsmäßiger schwerer Diebstahl vorgeworfen. Zusammen mit einem weiteren Täter soll er im Mai und Juni 2019 von Baustellen in Dissen und Glandorf Kupferkabel und andere Werkstoffe gestohlen haben, um sich durch deren Weiterverkauf eine kontinuierliche Einnahmequelle zu erschließen.

Es sind neben den üblichen Beteiligten vier Zeugen zur Hauptverhandlung geladen.


-----------------------------------


Verhandelt wird weiter gegen einen 54 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges. Ihm wird Betrug oder alternativ Hehlerei vorgeworfen. Er soll im September/Oktober 2014 unter falschem Namen bzw. Firmierung bei einer Firma in Dissen eine große Menge runderneuerte Reifen geordert und diese wie geplant nicht bezahlt haben. Stattdessen soll er den gutgläubigen Spediteur mit den Reifen zu einer Adresse in Frankreich gelotst haben, wo die Reifen abgeladen und verkauft wurden.

Der Angeklagte konnte am 28.09.2020 festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Zu dieser Verhandlung wurden keine Zeugen geladen.




Stand: 11.11.2020


Während der aktuellen COVID-19 Pandemie hat die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher, der Verfahrensbeteiligten und der Bediensteten für das Amtsgericht Bad Iburg oberste Priorität – auch im Sitzungssaal. Deshalb können wir für die Verhandlungen am 16.11.2020 maximal fünf Zuschauerplätze zur Verfügung stellen.


Es gelten folgende Infektionsschutzmaßnahmen:

1. Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Gleiches gilt, wenn gegen Sie amtliche Quarantäne angeordnet wurde. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt zu uns auf.

2. Bitte nehmen Sie auch dann telefonischen Kontakt auf, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder ein sonstiges Anliegen haben und sich in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen.

3. Alle Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligten müssen beim Betreten des Gerichts ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das Formular wird Ladungen beigefügt und steht auch auf unserer Homepage (www.amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de) zur Verfügung. Sie können sehr zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, wenn Sie das entsprechende Formular bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen.

4. Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, im gesamten Gebäude einen (eigenen) Mund-Nasen-Schutz (MNS-Maske) zu tragen. Gesichtsschilde ersetzen den Mund-Nasen-Schutz nicht. Über das Tragen einer Maske während der Verhandlungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

5. Alle Besucherinnen und Besucher haben im gesamten Gebäude einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Erfahrungsgemäß wird der Mindestabstand beim Betreten des Gebäudes und der Sitzungssäle häufig missachtet. Bitte seien Sie in diesen Situationen besonders aufmerksam.

6. Bitte betreten Sie das Amtsgericht erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Vermeiden Sie Wartezeiten im Gebäude.

7. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich zur Verfügung.

8. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn bei Ihnen binnen vierzehn Tagen nach einem Besuch im Amtsgericht eine Infektion mit COVID-19 festgestellt wird und hinterlassen Sie dabei Ihre Kontaktdaten.





zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln