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Persönliche Vorsprache nur noch in reduziertem Umfang möglich

Amtsgericht bleibt während des Shutdowns geöffnet




Presse

17.12.2020



Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -


BAD IBURG. Das Amtsgericht Bad Iburg bleibt auch während des aktuellen Shutdowns weiter zu den üblichen Zeiten geöffnet und erreichbar.

Allerdings sind persönliche Besuche im Amtsgericht nur noch in reduziertem Umfang möglich. Besucherinnen und Besucher dürfen das Gebäude nur betreten, wenn sie zu einem Termin geladen sind, als Zuschauer kommen oder ein rechtlich besonders eilbedürftiges Anliegen haben.

Rechtlich eilbedürftig sind zum Beispiel Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Ausschlagung von Erbschaften sowie die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung.

Verhandelt werden nur noch Eilsachen bzw. absolut notwendige Einzelfälle. Alle übrigen Termine haben die Richterinnen und Richter aufgehoben. Gleiches gilt für die Termine der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

Susanne Kirchhoff, Direktorin des Amtsgerichts: „Wenn in Deutschland das komplette gesellschaftliche Leben heruntergefahren werden muss, ist es selbstverständlich, dass auch wir beim Amtsgericht Bad Iburg einen Beitrag zur Kontaktminimierung leisten müssen. Genauso selbstverständlich sind wir aber weiter uneingeschränkt erreichbar. Sämtliche Angelegenheiten werden bearbeitet und wenn nötig entschieden.“

Weitere Informationen zur Erreichbarkeit des Amtsgerichts und zum Infektionsschutz finden Sie auf unserer Homepage.



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