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Öffentliche Sitzung des Schöffengerichts am 23.08.2021

Presse

19.08.2021

Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle –

Termin:


23.08.2021

09:00 Uhr

Saal 126







Vor dem Schöffengericht wird gegen einen 50-jährigen Angeklagten aus Ibbenbüren wegen räuberischen Diebstahls, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Der Angeklagte soll im August vergangenen Jahres in Bad Iburg ein Handy entwendet haben. Als sich die Eigentümerin ihm in den Weg stellte, fuhr er mit seinem Pkw direkt auf sie zu, so dass sie zur Seite treten musste, um nicht angefahren zu werden. Dabei verletzte sie sich.

Zu dem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeuginnen geladen.




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Stand: 19.08.2021

Während der aktuellen COVID-19 Pandemie hat die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher, der Verfahrensbeteiligten und der Bediensteten für das Amtsgericht Bad Iburg oberste Priorität. – auch im Sitzungssaal. Deshalb können wir maximal sieben Zuschauerplätze zur Verfügung stellen.

Es gelten folgende Infektionsschutzmaßnahmen:

1. Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Gleiches gilt, wenn gegen Sie amtliche Quarantäne angeordnet wurde. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt zu uns auf.

2. Bitte nehmen Sie auch dann telefonischen Kontakt auf, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder ein sonstiges Anliegen haben und sich in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen.

3. Besucherinnen und Besucher dürfen das Gebäude nur betreten, wenn sie zu einem Termin geladen sind, als Zuschauer kommen oder ein rechtlich besonders eilbedürftiges Anliegen haben. Rechtlich eilbedürftig sind zum Beispiel Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Ausschlagung von Erbschaften sowie die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung.

Bitte prüfen Sie vor einem Besuch unbedingt, ob es tatsächlich erforderlich ist, persönlich im Amtsgericht vorzusprechen und das Gebäude zu betreten. Rufen Sie zunächst an oder schreiben Sie uns!

4. Alle Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligten müssen beim Betreten des Gerichts ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das Formular wird Ladungen beigefügt und steht auch auf unserer Homepage (www.amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de) zur Verfügung. Sie können sehr zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, wenn Sie das entsprechende Formular bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen.[i]

5. Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, im gesamten Gebäude eine medizinische Mund-Nasen-Maske (sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Gesichtsschilde ersetzen die Maske nicht.

Über das Tragen der Mund-Nasen-Maske und den einzuhaltenden Standard (OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) während der Verhandlungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse. Befreiungen von der Pflicht zum Tragen der Maske erstrecken sich nicht auf Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Pressevertreterinnen und Pressevertreter.

6. Alle Besucherinnen und Besucher haben im gesamten Gebäude einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Erfahrungsgemäß wird der Mindestabstand beim Betreten des Gebäudes und der Sitzungssäle häufig missachtet. Bitte seien Sie in diesen Situationen besonders aufmerksam.

7. Bitte betreten Sie das Amtsgericht erst unmittelbar vor und verlassen Sie es direkt nach Ihrem Termin. Vermeiden Sie Wartezeiten im Gebäude.

8. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich und im Zeugenwarteraum zur Verfügung.

9. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn bei Ihnen binnen vierzehn Tagen nach einem Besuch im Amtsgericht eine Infektion mit COVID-19 festgestellt wird und hinterlassen Sie dabei Ihre Kontaktdaten.



[i] Hinweis zum Datenschutz:

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (d. h. Speicherung und auch die etwaige Weitergabe an das Gesundheitsamt) ist § 3 des Niedersächsischen Landesdatenschutzgesetzes (NDSG) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e), Abs. 3 S. 1 Buchst. b) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG) und Art. 6 Abs. 1 Buchst. d) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 Buchst. 2 i) DSGVO i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i. V. m. der Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und § 7 Abs. 1 S. 1 IfSG auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV“) vom 30.01.2020.



[i] Hinweis zum Datenschutz:

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (d. h. Speicherung und auch die etwaige Weitergabe an das Gesundheitsamt) ist § 3 des Niedersächsischen Landesdatenschutzgesetzes (NDSG) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e), Abs. 3 S. 1 Buchst. b) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Niedersächsischen Justizgesetzes (NJG) und Art. 6 Abs. 1 Buchst. d) DSGVO und Art. 9 Abs. 2 Buchst. 2 i) DSGVO i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) i. V. m. der Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und § 7 Abs. 1 S. 1 IfSG auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus („2019-nCoV“) vom 30.01.2020.



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