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Jugendschöffengericht Sitzung am 30.06.2020



Presse

29.06.2020



Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -




Terminvorschau für die Presse

- Öffentliche Sitzungen des Jugendschöffengerichts -


Termin:

30.06.2020

09:15 Uhr

Saal 126



Zwei Angeklagten (21 und 25 Jahre alt) wird vorgeworfen, im August 2018 andere Personen gemeinschaftlich und mittels eines gefährlichen Werkzeugs verletzt zu haben. Bei einer Schlägerei sollen sie unter anderem mit einem Holzpfal auf ein bereits am Boden liegendes Opfer eingeschlagen haben.

Es sind neben den üblichen Beteiligten sieben Zeugen zur Hauptverhandlung geladen.

Stand: 25.06.2020


Während der aktuellen COVID-19 Pandemie hat die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher, der Verfahrensbeteiligten und der Bediensteten für das Amtsgericht Bad Iburg oberste Priorität – auch im Sitzungssaal. Deshalb können wir zurzeit maximal sechs Zuschauerplätze zur Verfügung stellen.

Es gelten folgende Infektionsschutzmaßnahmen:

1. Personen, die wissentlich an Covid-19 erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind, dürfen das Amtsgericht nicht betreten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall telefonisch Kontakt zu uns auf.

2. Gleiches gilt, wenn Sie zu einem Gerichtstermin geladen sind oder ein sonstiges Anliegen haben und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, Kontakt zu infizierten Personen oder Verdachtsfällen hatten oder Erkrankungssymptome aufweisen.

3. Alle Besucherinnen und Besucher und Verfahrensbeteiligten müssen beim Betreten des Gerichts ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Das Formular ist diesem Schreiben beigefügt steht auch auf unserer Homepage (www.amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de) zur Verfügung. Sie können sehr zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, wenn Sie das entsprechende Formular bereits ausgefüllt zum Termin mitbringen.

4. Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, im Gebäude einen (eigenen) Mund-Nasen-Schutz (MNS-Maske) zu tragen. Über das Tragen einer Maske während der Verhandlungen entscheiden die Vorsitzenden im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse.

5. Zusätzlich haben Besucherinnen und Besucher den in der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Erfahrungsgemäß wird der Mindestabstand beim Betreten des Gebäudes und der Sitzungssäle häufig missachtet. Bitte seien Sie in diesen Situationen besonders aufmerksam.

6. Bitte betreten Sie das Amtsgericht erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Vermeiden Sie Wartezeiten im Gebäude.

7. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Desinfektionsmittel steht im


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