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Für das Ausfüllen der Steuererklärung sind keine Grundbuchauszüge erforderlich

Grundsteuerreform


BAD IBURG. Seit vergangenem Jahr hat Niedersachsen ein eigenes Grundsteuergesetz. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, für die Hauptfeststellung eine Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Alle für diesen Antrag erforderlichen Grundstücksdaten können kostenlos dem eigens dafür eingerichteten Grundsteuer-Viewer entnommen werden. Grundbuchauszüge sind für das Ausfüllen in der Regel nicht erforderlich.

Uns erreichen derzeit sehr viele Anträge auf Erteilung eines Grundbuchauszugs. Dadurch kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten. Außerdem fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 € für einen einfachen und 20,00 € für einen beglaubigten Auszug an.

Wir bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, vorrangig das kostenlose Angebot des Grundsteuer-Viewers zu nutzen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Steuern Niedersachsen oder direkt beim Grundsteuer-Viewer:

www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de


alte und neue Grundakten  

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.05.2022

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