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Fahrer eines Tiertransporters wegen quälerischer Misshandlung von Rindern zu empfindlicher Geldstrafe verurteilt

Schlachthof Bad Iburg




Presse

12.10.2020



Amtsgericht Bad Iburg

- Pressestelle -


BAD IBURG. Das Amtsgericht Bad Iburg hat den Fahrer eines Tiertransporters wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren (Verstoß gegen § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50,00 EUR verurteilt.

Gemäß § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz kann derjenige, der einem Wirbeltier „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zufügt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2018 drei kränkliche Rinder zum Schlachthof in Bad Iburg transportierte. Bei Ankunft im Schlachthof waren die Rinder so geschwächt, dass sie nicht mehr stehen und den Transporter nicht mehr aus eigener Kraft verlassen konnten. Zusammen mit einem Mitarbeiter des Schlachthofes zog der Angeklagte sie deshalb mittels einer Seilwinde von der Ladefläche und fügte ihnen dadurch unnötige, erhebliche Schmerzen zu.

Da der Fahrer bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, war es nach Auffassung des Gerichts ausreichend, die Tat mit einer empfindlichen Geldstrafe zu sanktionieren. Bei der Höhe der Strafe war zugunsten des Angeklagten sei bislang straffreies Leben und die Tatsache, dass die Taten bereits zwei Jahre zurücklagen, zu berücksichtigen. Gegen den Angeklagten sprach allerdings, dass er mehrere Tiere misshandelt hat, dabei mit roher Gewalt vorgegangen ist und die Tiere erheblich gequält hat. Das Amtsgericht Bad Iburg verhängte daher eine Strafe in Höhe von 5.000,00 EUR (100 Tagessätze zu je 50,00 EUR). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtskräftig geworden ist dagegen ein Strafbefehl gegen einen weiteren Fahrer. Dieser hat heute kurz vor Beginn der Verhandlung seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen und die gegen ihn verhängte Strafe von 40 Tagessätzen zu je 60,00 EUR akzeptiert. Eine mündliche Verhandlung fand in dieser Sache deshalb nicht mehr statt.

Beim Amtsgericht Bad Iburg sind aktuell 18 weitere Strafverfahren aus dem Komplex „Schlachthof Bad Iburg“ anhängig. Knapp 100 weitere Verfahren können nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg folgen. Auslöser für die Strafverfahren waren heimliche Videoaufnahmen vom Anlieferungsbereich des Schlachthofes durch Tierschützer im August / September 2018. Eventuelle weitere Hauptverhandlungstermine werden wir rechtzeitig ankündigen.



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